Forderung der Krankenkasse

  • Hallo Liebe Mitstreiter,
    heute muss ich mich selbst mal mit einem Problem an Euch wenden.
    Gestern kahm von einer KK ein Schreiben und eine Liste mit Patientennahmen und Sie forderte , von diesen Fällen, fällige Kosten zurück. Nach Prüfung dieser Fälle ergab sich, dass diese anhängige Widersprüche zu MDK-Gutachten sind und wir noch keine Stellungnahme durch die KK bzw. MDK erhalten haben. Diese Stellungnahmen liegen z.Teil schon über 6 Monate zurück.
    Nach Rücksprache mit der KK erhielten wir die Antwort, dass diese Widersprüche nicht eingegangen wären bzw.der Kasse nicht vorliegen, wir das Geld ja schon erhalten haben!!!
    Ausserdem habe die Kasse umstrukturuiert und da kann ja mal was wegkommen!!! :devil:

    Ich emfinde dies als eine Frechheit durch die Kasse, haben aber heute nochmals die Stellungnahme zu den MDK-Gutachten zur Kasse geschickt.Gibt es Fristen, in denen die Kasse Stellungnahmen prüfen und reagieren muss?
    Wie sollte man sich in so einem Fall überhaupt verhalten, schliesslich benötigen wir das Geld der KK? Das wissen diese und nutzen das schamlos aus. Von der Mehrarbeit nicht zu sprechen! :boese:
    Vieleicht git es ähnlich gelagerte Fälle bzw Erfahrungsberichte.

    Viele Grüsse
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Naja, Mikka.

    Also wenn die Fälle erstens bereits bezahlt ist, leidet die Liquidität des eigenen Hauses schon mal nicht.

    Was die Fehler der Kasse angeht: Shit happens.
    Ich mache die Erfahrung, daß sich ein freundliches Drüberwegsehen über gelegentliche Fehler eher lohnt, gerade wenn man öfter mit denselben Ansprechpartnern dort zu tun hat, die meistens für die geschossenen Böcke noch nicht mal selber etwas können.

    Auch wenns manchmal schwerfällt: es ist selten hilfreich, die Dinge persönlich zu nehmen.

    Und es handelt sich doch hier offensichtlich um den seltenen Fall, daß die Kasse einmal auf Geld wartet - wenn die Forderungen denn post-MDK berechtigt sein sollten.
    Da werden sie dann eben wohl noch ein bißchen warten müssen...

    Schauerliche Geschichten von den KK können wir hier auch zuhauf erzählen. Aber ich fürchte, das hilft niemanden.
    Also Fall für Fall. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen...

    Lag

  • Hallo Mikka,

    auch ich verstehe Ihre Aussage nicht, dass Sie das geld der KK doch brauchen, da Sie es ja haben. Die Kasse hat sich also in diesem Punkt korrekt verhalten.

    Zu den Bearbeitungsfristen gabe ich was in der Rechtssprechung durch das BSG gefunden.

    BSG-Urteil v. 13.12.2001 (Az.: B 3 KR 11/01 R)

    \"...Die Einleitung des Verfahrens unter Einschaltung des MDK ist deshalb spätestens dann notwendig, wenn die KK nach Vorlage der Rechnung und dem Fälligwerden der geforderten Bezüge Zweifel an der Behandlungsnotwqendigkeit hat. Unterlässt sie dies, so ist sie nach Treu und Glauben mit solchen Einwendungen endgültig ausgeschlossen, die bis dahin geltend gemacht werden konnten.....\"


    Je nach Bundesland und jeweiligem 112er Vertrag haben die KK also 14-21 Tage Zeit (die gesetzliche Zahlungsfrist) ein Prüfverfahren einzuleiten.

    BSG-Urteil v. 28.05.2003 (Az.: B 3 KR 10/02 R)

    \"... Es liegt aber auf der Hand, dass bei Ablauf dieser Frist die von der KK durchzuführende Prüfung, ob die abgerechnete Leistungen tatsächlich erbracht worden sind und nach ihren jeweiligen Voraussetzungen sowie nach Art und Umfang notwendig waren, auch bei zügiger Bearbeitung vielfach noch nicht abgeschlossen sein kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn der MDK mit einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt worden ist, weil sich die KK zu einer eigenen fachlich fundierten Beurteilung nicht in der Lage sieht, und/oder das Krankenhaus angeforderte Krankenunterlagen erst kurz vor Ablauf dieser Frist oder sogar danach übersendet....\"

    Nach meiner Interpretation gibt es keine Obergrenze für die Dauer des Prüfverfahrens, sofern es zeitgerecht eingeleitet wurde. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen, dass neben Medizincontrolling und Krankenkassen auch der MDK reichlich an den DRG´s zu tun hat. Meine \"älteste\" Anfrage an den MDK, deren Beantwortung noch aussteht ist derzeit vom Mai diesen Jahres.

  • Hallo Herr Simon,
    der Frust unsererseits besteht darin , dass die KK die angeblich zuviel bezahlte Differenz zwischen unserer DRG und der , durch den MDK errechnete DRG, bereits zurückgebucht hat, obwohl die Prüfung unseres Widerspruchs noch nicht einmal eingeleitet wurde. Da unsere Widersprüche
    ja nicht mehr aufzufinden sind bei der Kasse, geht man also den direkten und für die KK schmerzlosen Weg.
    Ich musste mir am Freitag erst mal meinen Frust darüber von der Seele schreiben.
    Auch vielen Dank für Ihren Hinweis und ich werde mir auch noch mal den
    112 er vornehmen.
    Allen ein schönes Wochenende
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo,

    ich vermute mal die KK hat \"verrechnet\", also den Differenzbetrag von einer anderen offenen Rechnung aus Ihrem Hause einfach abgezogen.

    Ob das in Ihrem Bundesland erlaubt ist, steht auch im Vertrag nach §112, also auch mal in dieser Richtung nachsehen.

    Sollte es nicht erlaubt sein, hätte die KK einen \"Verfahrensfehler\" begangen.

    Ich würde aber abwarten und :i_drink: !
    Sie haben ihre Widersprüche eingereicht und die KK wird sie wohl annehmen, wenn sie schon das Argument anbringt \"es kann ja mal was wegkommen...\" :)

    Viel Erfolg!