Schönen Guten Morgen!
Habe hier eine Pat., die beatmet aus dem Pflegeheim kommt mit dem Wunsch, sich wieder sprachlich zu äußern bei kontinuierlicher Beatmung nach Pneumonie im Juli 2004. Die Pat. hatte keine Symptome, kam nur zur Frage, ob die Beatmung beendet werden kann, damit sie sich wieder äußern kann. Zum Weaningversuch, Bronchoskopie usw. kam es nicht, weil die Pat. plötzlich am Abend des Aufnahmetages verstarb. Autopsie wurde veranlaßt, Ergebnis noch ausstehend. Kodiere ich als HD die Nachuntersuchung bei Beatmungspflicht oder hat jemand eine bessere Idee. Bitte teilt mir Eure Meinungen mit. Claudi