Abhängigkeit vom Respirator

  • Schönen Guten Morgen!

    Habe hier eine Pat., die beatmet aus dem Pflegeheim kommt mit dem Wunsch, sich wieder sprachlich zu äußern bei kontinuierlicher Beatmung nach Pneumonie im Juli 2004. Die Pat. hatte keine Symptome, kam nur zur Frage, ob die Beatmung beendet werden kann, damit sie sich wieder äußern kann. Zum Weaningversuch, Bronchoskopie usw. kam es nicht, weil die Pat. plötzlich am Abend des Aufnahmetages verstarb. Autopsie wurde veranlaßt, Ergebnis noch ausstehend. Kodiere ich als HD die Nachuntersuchung bei Beatmungspflicht oder hat jemand eine bessere Idee. Bitte teilt mir Eure Meinungen mit. Claudi

  • Guten Morgen, Claudi,

    Retrospektiv zur Aufnhame führte die Langzeit-Beatmung bzw. die respiratorische Insuffizienz, mutmaßlich sollte nun eine nicht-invasive Beatmung begonnen werden bzw. die PAtientin entwöhnt werden.
    Mein Vorschlag ist somit die J96.1 als Hauptdiagnose zu wählen.


    mfg aus Löwenstein
    W. Stark

    Mit freundlichen Grüßen aus dem Rhein-Neckar-Delta

    Dr. Wolfram Stark
    Internist / Pneumologe / Beatmungsmediziner / Kardiologe
    OA der Medizin. Klinik III
    Theresienkrankenhaus Mannheim

  • Mahlzeit,
    halte auch die respir. Insuff. für die sinnvollste Lösung. Vor allem, wenn man die Diagnoseschlüssel betrachtet, die im Zusammenhang mit einem beatmeten Patienten Verwendung finden.

    Gruß Mia