Hallo Forum!
In der Psychiatrie :keule: werden Patieten manchmal probeweise nach Hause beurlaubt (\"Belastungsurlaub\"). Kennt jemand die gesetzliche Grundlage hierfür ? Speziell interessiert mich, ob es eine definitive Begrenzung dieser Maßnahme auf max. eine Übernachtung gibt oder ob der Patient in begründeten Einzelfällen auch mal für zwei Nächte nach Hause darf.
Danke schon mal und schöne Grüße!