• Guten Abend, liebe Mitkodierer
    muß das Thema \"Depression\" nochmals aufwärmen. Vielleicht gibt es aus jüngster Zeit aktuelle Erfahrungen, wie die \"richtige\" Kodierung lauten sollte,darf oder kann und wie der MDK darauf reagiert.

    Also bei uns steht meist nicht einmal im aktuellen Arztbrief, dass ein Patient eine bekannte Depression hat. Wir als Kodierer nehmen dies oftmals nur an, weil der Patient Antidepressiva erhält.Beim längeren Nachstöbern in \"alten\" Akten aus Voraufenthalten entdeckt man dann einen wagen Hinweis auf eine Depression.
    Ich würde ja die F33.8 bevorzugen (da diese ccl-relevant ist)anstatt eine Depression n.n.b. zu nehmen.Mit dem Argument-hätte der Pat. nicht immer mal rezidivierende depressive Störungen, würde er seine Antidepressiva nicht mehr nehmen. Kann man so argumentieren oder läuft man da Gefahr auf \"Glatteis\" zu laufen (beim MDK)?

    Für Hinweise und Ratschläge bin ich sehr dankbar. Viele Grüße Medicus

  • Zitat


    Original von Medicus:

    Also bei uns steht meist nicht einmal im aktuellen Arztbrief, dass ein Patient eine bekannte Depression hat.

    Aber irgendwo in der Krankengeschichte sollte es schon stehen. Woher wollen Sie sonst die Indikation für das Medikament wissen. Hier kann es möglicherweise ja auch eine andere Indikation geben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend Herr Horndasch,

    leider ist es doch so, das nicht immer alle Diagnosen, die ein Patient hat (aber schon mal diagnostiziert wurden,was beim Lesen von Akten aus früheren KH-Aufenthalten ersichtlich ist) im aktuellen Fall nicht immer komplett erwähnt werden, obwohl der Patient z.Bsp.ein hinweisgebendes Medikament einnimmt, was auf eine Diagnose hindeutet, welche eben nicht im aktuellen!!!! Arztbrief festgehalten ist. Um also zu erfahren, warum der Patient dieses Medikament (im o.g. Beispiel eben ein Antidepressiva) bekommt, schaut man in die Voraufenthalte und entdeckt die gewisse Diagnose (z.Bsp. bekannte Depression).Auf meinte gestrige Frage, welchen ICD-Kode nehmen?

    Wenn das bei Ihnen nicht so ist,und immer alle!!!! behandelten Diagnosen oder Diagnosen die einen therapeutischen,pflegerischen bzw.weiterführenden diagnostischen Aufwand machen im aktuellen !!!Entlassbrief und in der aktuellen!!!! Krankenakte dokumentiert sind, dann können Ihre Kodierer froh sein.Denn so sparen sie sich die zeitaufwendige Suche nach den passenden Diagnosen für erfolgte Therapie oder schon erwähnten Mehraufwand.

    Schönen Abend noch Medicus

  • Hallo Medicus,
    natürlich können Sie dir früheren Aufenthalte mit heranziehen. Ich meinte mit dem Begriff Krankengeschichte ja auch nicht nur die aktuelle Akte, sondern die komplette Krankengeschichte des Patienten.

    Auch wir beziehen uns - wenn nötig und möglich - auf andernorts erhobenen Befunde und Diagnosen. Sowohl im medizinischen als auch im kodiertechnischem Sinne.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Medicus,

    eine rezidivierende depressive Störung mit dem Argument \"d. Pat. nimmt hin und wieder seine Antidepressiva ein\" zu begründen, halte ich für gewagt. Vielleicht liegt in der Krankengeschichte ein neur.-psychiatr. Konsil vor, welches die Erkrankung näher spezifizieren könnte, da hätten Sie ein schlagfertiges Argument f. den MDK. Liegen sonst keine näheren Infos vor, werden Sie wohl auf \"nicht näher bezeichnet\" ausweichen müssen.

    mfG
    Einsparungsprinz

  • Guten Abend Einsparungsprinz,

    danke für Ihre Meinung, aber \"Wer nicht wagt, der nicht gewinnt\" : :laugh:

    Nein, im Ernst. Da wir keine Psychiatrie in der Klinik haben, liegen nur selten aktuelle psych. Konsile vor. Meist sind die Befunde aus älteren Epikrisen von psych. Kliniken oder es steht im KB: bekannte Depression
    Bei Nachfragen an die behandelten Ärzte(ob die Depression genauer bezeichnet werden kann) kommt nur die Antwort \"Bin kein Psychiater\". :d_gutefrage:

    Also wird mir wohl oder übel nur die unbeliebte n.n.b.-Version zum Kodieren bleiben.

    Viele Grüße aus Sachsen.Medicus

  • Guten Tag,
    es gibt einige kleinere Hilfsmittel (Schemata), mit denen nach Depressionen gefahndet werden kann.
    Ansonsten gilt: der (Stations-)arzt verordnet ein Medikament und der verordnente Arzt sollte doch wissen, warum er ein Medikament verordnet.
    Ich weiss, das ist die Theorie, aber auch aus medikolegaler Sicht sollte dieser Anspruch erhalten bleiben.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Guten Abend Herr Horndasch,

    Sie sagen es, das ist die Theorie. Eigentlich sollte man von den behandelnden Ärzten klare!!! Ansagen bekommen,warum der Patient dieses oder jenes Medikament bekommt. Aber leider sieht die Realität anders aus. Die Medikamente werden (wie zu Hause) weiter verabreicht. Warum oder weshalb????? Darauf erhalte ich oftmals nur nichtssagende Antworten.Und meine Aufgabe ist es glaube nicht (als Nichtmediziner) mit diversen Hilfsmitteln, eine Depression zu spezialisieren, dieses Aufgabengebiet sollte doch einen studierten Mediziner unterliegen.

    Viele Grüße Medicus

  • Hallo Medicus,
    das mit den Hilfsmitteln war für die Mediziner gedacht, damit sie wissen was sie tun. Sorry, falls es anders rüber gekommen ist. :rotwerd:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum,

    dies scheint mir die geeignete Stelle zu sein, um meine Frage zu stellen:

    Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die F33.9 zu kodieren. Was sollte dokumentiert sein? Die Kriterien des ICD-Katalogs sind mir bekannt, doch wie beweise ich, dass es sich um rezidivierende Depressionen handelt?

    Ein Patient, der mehrmals stationär war, immer medikamentös behandelte Depressionen hatte und nun wieder stationär behandelt wird mit der Nebendiagnose \"Rez. Depression\". Wie kodiere ich dies richtig?

    Der MdK ist folgender Meinung:

    \"Die Art der vorliegenden Depression ist nicht geklärt. Die Tatsache, dass die Versicherte bereits bei vorausgegangenen stationären Aufenthalten medikamentös behandelt wurde, beweist nicht per se, dass es sich um eine rezidivierende depressive Störung handelt.

    Eine rezidivierende Störung hätte ja zwischenzeitlich abgeklungen sein müssen, um das Kriterium des Rezidivs überhaupt zu erfüllen. Diesen Nachweis kann die Klinik naturgemäß nicht erbringen. Andererseits könnte eine solche Depression, wenn sie denn bei jedem Aufenthalt bestanden hätte, auch Ausdruck einer chronifizierten Depression sein. Abschließend bleibt nur noch festzustellen, dass die Diagnose einer Depression auch nicht psychiatrisch gesichert ist. Es kann sich ja - unter Berücksichtigung der erwähnten Medikation - auch um eine psychische Herabstimmtkeit handeln. \"

    Hätte. wäre, wenn, kann und könnte.... als Nicht-Mediziner blicke ich nicht mehr durch.

    Wieso ist eine internistisch diagnostizierte Depression anders zu bewerten als eine psychiatrische? Und warum darf die von unserem Internisten gestellte Diagnose \"Depression\" von einem ebenfalls Internisten angezweifet werden, wo er doch auch kein Psychiater ist? Und wie sieht das aus, sind wir als Haus in der Beweislast um \"naturgemäß nicht mögliche Nachweise\" zu erbringen?

    Und wie kodiert man eine \"psychische Herabgestimmheit\" ?

    Ich wäre sehr an Ihren Meinungen interessiert. Vielleicht denke ich schon viel zu lange auf diesem Thema herum, so dass mir mein letztes bisschen Objektivität verloren gegangen ist.

    Vielen Dank für Ihre Meinungen

    K. Piecha