Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses veröffentlicht

  • Zitat


    Original von Selter:
    Jetzt kann man aber auch interpretieren, dass hier mit \"einzelne\" halt die gemeint sind, die übermäßige Verluste hätten, unabhängig von der Versorgungsstufe.


    Hallo Herr Selter,

    genau so ist es. Einige Landeskrankenhausgesellschaften haben vorhin das Vermittlungsergebnis zum download bereitgestellt. Die Kappung schützt unabhängig von der Versorgungsstufe jedes Haus vor zu großen Kürzungen.

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Glück Auf liebe Groupies

    nachdem nun der Originaltext des Vermittlungsausschuss da ist ein paar weitere Infos:

    Konvergenzwinkel: 2005 15% , 2006 -2008 je 20% und 2009 25% (wenn ich richtige gerechnet habe)
    Kappungsgrenze nur für Verlierer (spricht KH mit Absenkung zur Landesbaserate)
    Postleitzahlen 5 Stellig!
    50 Euro Abschalg pro Fall für Krankenhäuser die nicht an der Notfallversorgung teilnehmen. (Vorbehaltlich enstprechender Landesregelungen)

    Eventuell kann ja morgen das \"Grosse Rechnen\" beginnen.

    Gelsenkirchen, sonnig

    M. Kilian

    Michael Kilian

    • Offizieller Beitrag

    Somit habe ich wohl überinterpretiert (kommt vom zu langen DKR lesen). Ich mochte mir auch gar die verschiedenen Reaktionen vorstellen, wenn die Kappungsgrenzen nur für Maximalversorger gelten würden...

  • Zitat


    Original von PeterBrenk:
    Hallo,

    die Texte (zumindest der Pressetext auf der Bundesrat-Seite
    link: http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE…teKomplett.html)
    sind wohl insgesamt etwas geschludert. Wie wäre sonst wohl der folgende Passus zu erklären, der sich bestimmt morgen wieder in vielen Pressetexten wiederfinden wird:

    \"Ab dem kommenden Jahr soll ein bestimmter Prozentsatz von Krankenhausleistungen in Fallpauschalen abgegolten werden. Der Anteil soll dann stufenweise in vier weiteren Konvergenzstufen bis 2009 auf 100 Prozent ausgeweitet werden.\"

    Viele Grüße
    PB

    Hallo Herr Brenk,

    vermutlich ist damit u.a. Folgendes gemeint:

    Zugleich wird das neue Finanzierungssystem für Krankenhausleistungen dauerhaft auf ein vernünftiges Maß begrenzt. Erweiterte und flexibilisierte Öffnungsklauseln geben die Möglichkeit, schlecht erfasste Leistungsbereiche aus dem Fallpauschalensystem herauszunehmen und separat zu vergüten. Der falsche 100-Prozent-Ansatz der Bundesregierung wird verlassen, wie es die Union wiederholt gefordert hat. Damit konnten CDU und CSU die Voraussetzungen für eine leistungsgerechte Finanzierung von Krankenhausleistungen spürbar verbessern.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.