Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses veröffentlicht

  • Liebe Forumsteilnehmer,

    der Vermittlungsausschuss des Budesrates und des Bundestages hat seinen Einigungsvorschlag zum 2. Fallpauschalenänderungsgesetz (was für ein Wortgebilde ?)) Veröffentlicht: [url=http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE/1_20Aktuelles/1.2_20Presse/1.2.1_20Pressemitteilungen/1.2.1.4_20Pressemitteilungen_202004/HI/232,templateId=renderUnterseiteKomplett.html]Link[/url]

    Ergebnisse: Verlängerung der Konvergenzphase bos 2009, Kappungsgrenze 2005 1%, und den folgenden Jahren 0,5% pro Jahr mehr.

    Am Freitag könnte das Gesetz im Bundesrat abschliessend verabschiedet werden, wenn der Bundestag heute noch dem Kompromiss zustimmt.

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Moin Moin, Herr Stern,

    vielen Dank für die schnelle Info!

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von S.Stern:
    Ergebnisse: Verlängerung der Konvergenzphase bos 2009, Kappungsgrenze 2005 1%, und den folgenden Jahren 0,5% pro Jahr mehr.

    Hallo Herr Stern,

    so wie ich das verstehe (man möge mich belehren) würde die Veländerung generell gelten, die Kappungsgrenze allerdings nur für die Maximalversorger:

    \"Außerdem sollen die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt werden. Die Kappungsgrenze soll im Jahr 2005 bei einem Prozent des Krankenhausbudgets liegen und in den folgenden Jahren um jeweils 0,5 Prozentpunkte angehoben werden.\"

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Lieber Herr Selter,

    \"belehren\" würde ich mich sie ja nie trauen :d_zwinker: .
    Da der genaue Wortlaut des Vorschlags nicht im Netz steht, können wir auch nur raten, was gemeint ist.

    Ich denke, die Kappungsgrenze gilt für alle, der Verfasser des Pressetextes meinte aber, dass diese Regel insbesondere den Häusern der Maximalversorgung zu Gute kommt. Alles andere kann ich mir auch nicht vorstellen und würde wohl massive Proteste hervorrufen (oder eine Flut von Häusern, die auf einmal Maximalversorger sind).

    Aber warten wir doch mal den Wortlaut des hoffentlich am Freitag verabschiedeten Gesetzes ab :deal: (schöne Wochenendlektüre).

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Herr Selter,

    in der Stellungnahme des Bundesrates (hier wird die Kappung erstmals erwähnt) zum Entwurf des 2. FPÄndG ist von einer Beschränkung der Geltung der Kappungsgrenze auf Maximalversorger keine Rede. Nachzulesen in der Bundestags-Drucksache 15/3919. Ich gehe davon aus, dass sie für alle gelten wird.

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Moin Moin, Herr Stern,

    ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kappungsgrenze für alle Häuser gelten soll. Das würde ja bedeuten, dass Häuser, die mit ihrem BasisFallWert (BFW) unterhalb des landesweiten BFW liegen schrittweise mit ihrem Budget angehoben werden, andererseits die Häuser die den landesweiten BFW überschreiten nur bis zur Kappungsgrenze abgesenkt werden. Das würde die Kosten für die Krankenhausvergütung bei den Krankenkassen enorm ansteigen lassen, und zumindest Ulla Schmidt würde da sofort ihr Veto einlegen.
    Die \"Maximalversorger\" jedoch gehören meist in das Budget der Budesländer (von der Trägerschaft her). Damit die Länder durch die zu erwartenden Einnahmeausfälle hier nicht zu arg belastet werden, könnte ich mir vorstellen, dass der Bundesrat explizit an dieser Stelle seine Kappungsgrenze platziert hat.
    Aber wir werden da mal den vollständigen Text abwarten. Sicherlich birgt der auch noch die eine oder andere Überraschung für uns, die noch nicht vorab bekanntgegeben wurde...

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

  • Hallo Herr Dr. Holm,

    der Bundesrat hat mit der Forderung der Kappungsgrenze natürlich verbunden, dass die durch die Kappung nicht freiwerdenden Beträge bei der Ermittlung des landesweiten Basisfallwerts berücksichtigt werden müssen. Das bedeutet dann selbstverständlich, dass auf einen Basisfallwert hinkonvergiert wird, der unter dem gewogenen Durchschnitt liegt.

    Gruß
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Moin Moin, Herr Schmitt,

    das habe ich auch gerade in Ihrem Verweis (Vielen Dank!) gelesen.
    Das Ganze weckt Hoffnungen und Begehrlichkeiten so kurz vor Weihnachten :)
    Man darf also auf das Endergebnis durchaus gespannt sein, verbunden mit ggf. berechtigter Vorfreude...

    beste Grüsse

    beste Grüße

    Dr. René Holm, MBA
    elbamed GmbH
    Geschäftsstelle Hamburg

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    was ich dann immer noch nicht inhaltlich zuordnen kann, ist die explizite Erwähnung (im Sinne einer Ausnahme) der Maximalversorger:

    \"Außerdem sollen die mit der Einführung der Fallpauschalen verbundenen Erlöseinbußen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt werden.\"

    Wenn für alle die gleichen Maßnahmen gelten würden, wäre diese Aussage völlig falsch und völlig überflüssig.

    Aber wir werden ja dann bald erfahren, wie es gemeint ist.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Schmitt:
    in der Stellungnahme des Bundesrates (hier wird die Kappung erstmals erwähnt) zum Entwurf des 2. FPÄndG ist von einer Beschränkung der Geltung der Kappungsgrenze auf Maximalversorger keine Rede. Nachzulesen in der Bundestags-Drucksache 15/3919. Ich gehe davon aus, dass sie für alle gelten wird.

    Hallo Herr Schmitt,

    das ist ja vom 14.10.04. Was wir hier vorliegen haben ist ja der Einigungsvorschlag vom 24.11.04. Vielleicht hat man sich ja darauf geeinigt, die Kappungsgrenze nur für die Maximalversorger einzuführen. Eingungen werden ja meist nur über Kompromisse erzielt.....


    Auch hier wird die \"Spitzenmedizin\" explizit erwähnt (Für die Union war es ein wichtiges Anliegen, die Hochleistungsmedizin vor Existenz bedrohenden finanziellen Verlusten zu schützen...) und von \"einzelnen\" und nicht von \"allen\" KHs gesprochen (Unzumutbare Verluste für einzelne Krankenhäuser werden durch eine dynamische Kappungsgrenze vermieden).

    Jetzt kann man aber auch interpretieren, dass hier mit \"einzelne\" halt die gemeint sind, die übermäßige Verluste hätten, unabhängig von der Versorgungsstufe.

    Also warten wir es halt ab....

  • Hallo,

    die Texte (zumindest der Pressetext auf der Bundesrat-Seite
    link: http://www1.bundesrat.de/Site/Inhalt/DE…teKomplett.html)
    sind wohl insgesamt etwas geschludert. Wie wäre sonst wohl der folgende Passus zu erklären, der sich bestimmt morgen wieder in vielen Pressetexten wiederfinden wird:

    \"Ab dem kommenden Jahr soll ein bestimmter Prozentsatz von Krankenhausleistungen in Fallpauschalen abgegolten werden. Der Anteil soll dann stufenweise in vier weiteren Konvergenzstufen bis 2009 auf 100 Prozent ausgeweitet werden.\"

    Viele Grüße
    PB