• Hallo Forum
    erstelle gerade ein E1Plus Formular. Bin mir aber nicht sicher ob die Überlieger mit rein gehören oder nicht ??? Wie sieht die genaue Fallzählung aus ???
    MfG
    RHehmann :sterne:

  • Hallo,

    ich habe gerade nicht die Systematik aus 2005 vor Augen, aber ich glaube es hat sich nichts geändert und von daher ist die E1 ohne Überlieger am Jahresbeginn. (100% Gewissheit haben Sie, wenn Sie ins 2. Fallpauschalenänderungsgesetz gucken).

    Gruss

    Pandur

  • Hallo Herr oder Frau RHehmann,

    die Überlieger am Jahresanfang gehören nicht mit ins E1 nehmen (auch nicht für 2005 - die Erlöse für diese Fälle werden im Formular B2 herausgerechnet), die Überlieger am Jahresende gehören meiner Meinung nach mit ins E1 - soweit man diese, bei prospektiver betrachtung, überhaupt bestimmen kann.

    Grüsse aus dem düsteren Hessen

    J. Raddatz

    :chili:

  • Hallo Herr RHehmann,

    es sind alle Fälle, die in 2005 aufgenommen und entlassen worden sind in der E1-Forderung für 2005 darzustellen (vgl. Fussnote 3 zum E1 Formular).

    Darüber hinaus sind die Überlieger (von 2004 nach 2005) in einer Summe darzustellen (vgl. Fussnote 4 zum E1 Formular).


    Herzliche Grüße aus dem Norden
    (Sonnenschein, 25° Grad......[f2]so wäre jedenfalls mein Wunsch[/f2])


    MSimon
    :sonne: :sonne:

  • Hallo,

    mich würde noch etwas anderes zu diesem Thema interessieren.

    Folgendes steht im 2.FPÄndG:

    Die Bewertungsrelationen für Überlieger sind jeweils nach dem im jeweiligen Vorjahr geltenden DRG-Katalog vorzulegen, d.h. bei Vorlage für den Vereinbarungszeitraum sind für die Überlieger die Bewertungsrelationen des DRG-Katalogs des laufenden Jahres anzuwenden.

    Welche Bewertungsrelationen nehme ich denn nun für die Überlieger, die aus dem Vorjahr oder die aus dem laufenden ? Für das Vorjahr meine ich hier 2004 und das laufende (in dem man die Überlieger ja eigentlich erst bestimmen kann) 2005.

    Entweder ist das sehr unglücklich formuliert oder ich bin einfach unfähig diesen Satz richtig zu interpretieren.

    Gruss

    Pandur

  • Guten Morgen,


    [f2]Original von Pandur:[/f2]

    Zitat

    Entweder ist das sehr unglücklich formuliert oder ich bin einfach unfähig diesen Satz richtig zu interpretieren.

    Sie haben Recht.
    Und die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass zwischen dem, was der Gesetzgeber wollte (textlich formuliert) und dem was er gemeint hat (wurde über das BMGS kommuniziert...), ein sehr großer Unterschied bestehen kann.

    [c=red]Nun aber zu Ihrer Frage. [/code]
    Im E1-Formular (Forderung/Vereinbarung für 2005) trage ich in Summe der Überlieger (von 2004 nach 2005) ein, die mit dem DRG-Katalog 2004 zu bewerten sind (so werden diese Fälle ja auch abgerechnet).


    Herzliche Grüße aus dem Norden (ungemütlich, grau und kalt)


    MSimon
    :sonne: :laugh:

  • Hallo Herr MSimon,

    so wie Sie würde ich es auch handhaben, etwas anderes macht eher keinen Sinn. Dennoch halte ich die o.g. Satzbildung für sehr unglücklich und für sehr verwirrend. :sterne:

    Ich glaube auch, dass uns so etwas in Zukunft nicht erspart bleiben wird.

    Irgendwie werde ich das Gefühl auch nicht los, dass je weiter sich das System entwickelt, desto mehr Ungereimtheiten treten auf. Auch die Ausweitung der Zusatzentgelte halte ich persönlich nicht für besonders förderlich aber das ist ein anderes Thema.

    Gruss

    Pandur

    (bei uns ist es ebenso ungemütlich, grau und kalt)

    :i_weihnachtsmann:

  • Hallo Herr Pandur,

    das System wird sich in der Tat wohl noch viel komplizierter gestalten, als wir uns das je gewünscht haben. Die \"Problemfelder\" kommen häppchenweise (Jahr für Jahr) auf uns zu. Erlösausgleiche, Überlieger, Konvergenz und Kappung, Formularwerk von E1 - B xxxx und so weiter.

    Allein die Ausgestaltung der Problembereiche Konvergenz / Kappung / Ermittlung des landesweiten Basisfallwertes sind mir in seiner ganzen Auswirkung und Methodik (wie wird da eigentlich was gerechnet) noch nicht eingängig.

    Ich will es mal an einem ganz \'normalen\' Problem deutlich machen.
    Durch die Verabschiedung des 2. FPÄndG haben wir im ersten Jahr ein Konvergenzquote von 15%. Gleichzeitig haben wir eine Kappungsgrenze bei den sog. Verlierer-Häusern von 1% (max. Absenkung darf 1% vom Budget [nur das DRG-Budget???] nicht überschreiten.

    [c=crimson]Annahme:[/code] Durch die Kappung werden 5 Mio Euro zu wenig bei 5 Verlierer-Häusern (Absenkungsbetrag > 1%) abgezogen.
    Wie wird dieser Betrag nur verteilt ?
    =>Wird dieser Betrag absenkend bei allen übrigen Häusern berücksichtigt ?
    =>Oder wird über alle Häuser verteilt (dann wird aber bei den
    fünf Verlierer-Krankenhäuser die Absenkung > 1% sein)

    Wie wird das von den Forumsteilnehmern gesehen ? Vielleicht ist mir auch in der Betrachtung nur ein Denkfehler unterlaufen.

    Verwirrte Grüße aus dem Norden


    MSimon
    :sonne: :laugh: :i_drink:

  • Hallo Hr. Simon,

    bzgl. der Kappungsgrenze - die ja jetzt gem. 2.FpÄndG \"Obergrenze\" heist - folgender Hinweis gem 2. FPÄndG \"Bei Krankenhäuseren, deren Erlösbudget vermindert wird, wird die Angleichung nach den Sätzen 1 und 2 (Anmerkung: also der Konvergenz) auf höchstens 1,0 vom hudnert im Jahre 2005 .....(usw, \"Kappungsgrenzen\") vom veränderten Ausgangswert nach Absatz 4 begrenze (Obergrenze)\"

    Der \"veränderte Ausgangswert\" wiederum, wird recht transparent, wenn man sich das Formular B2 anschaut - allerdings habe ich auch insgesammt einige Fragen zu diesem Formular hier im Forum gestellt, zu denen ich leider bisher keine Meldungen erhalten habe.

    Die Frage bleibt natürlich, wei soll das eigentlich finanziert werden, die \"Gewinner\" werden innerhalb der Konvergenzphase nach \"oben\" angeglichen, was einer Budgeterhöhung gleichkommt. im Gegenzu werden die \"Verlierer\" kaum merklich nach \"unten\" angepasst. insgesammt kann das System doch so nicht funktionieren.....

    :sterne: :sterne: :sterne:

    Eigentlich müsste sich das ja ganz merklich auf den landesweiten BAsisfallpreis - bei der \"Berichtigung von Fehlschätzungen\" auswirken...

    Oder ??????

    Grüsse aus dem sehr \"düsteren\" Bad Wildungen

    Jens J. Raddatz

    :threemonkey: :threemonkey: :threemonkey:

  • Guten Morgen Herr Raddatz,

    es beruhigt mich (auch wenn es natürlich nicht wirklich hilft), dass auch andere Forumsteilnehmer scheinbar hier Probleme beim Verständnis des 2. FPÄndG haben (wie erfolgt die praxisnahe Umsetzung).

    [f2]Original von Raddatz:[/f2]

    Zitat

    Die Frage bleibt natürlich, wei soll das eigentlich finanziert werden, die \"Gewinner\" werden innerhalb der Konvergenzphase nach \"oben\" angeglichen, was einer Budgeterhöhung gleichkommt. im Gegenzu werden die \"Verlierer\" kaum merklich nach \"unten\" angepasst. insgesammt kann das System doch so nicht funktionieren.....

    Das hatte ich ja versucht mit meinem Beispiel darzustellen. Die Verlierer >1% vom Budget werden sozusagen in der \"potentiellen Absenkung\" auf 1% \"gedeckelt. Die Gewinner werden aber kpl. nach oben angeglichen.
    Dazwischen liegt ein \"Fehlbetrag\", der nicht umverteilt worden ist.
    Dies kann sicherlich in einem zweiten Rechenschritt erfolgen, aber werden dann nur die sog. Gewinner - Krankenhäuser damit belastet ? :threemonkey: :noo:

    Da stehen noch viele Fragezeichen im Raum.......


    Herzliche Grüße (Montag, Nikolaus .....und es ist viel zu früh)


    MSimon

    :sonne: :sonne: :laugh: