• Guten Morgen MSimon,

    so wie ich gehört habe, soll die Refinanzierung der Kappung durch eine Senkung des landesweiten Basisfallwertes erfolgen. Das könnte aber wiederum nach sich ziehen, dass weitere Häuser von der Kappung \"betroffen\" wären, ein neues Loch entsteht, der BFW noch einmal gesenkt wird, wieder ein Loch entsteht usw.
    Da aber der BFW wahrscheinlich ohnehin nach einem nicht objektiv nachvollziehbaren Verfahren ermittelt werden wird, ist zu erwarten, dass die vielen Rechenexempel am Ende ohnehin kaum eine Voraussage auf die zu erwartenden Kosten des Systems :d_luege: erlauben.

    H. Bürgstein

  • Hallo allesamt

    durch eine solche Senkung des landesweiten Basisfallpreises käme ja wieder das ganze System durcheinander - und wie sollte so eine Senkung nun wieder kalkuliert werden ???

    Die nachträgliche Korrektur des evtl. \"falsch\" geschätzten, dann gesenkten Basisfallwertes muss ja auch wieder auf das Krankenhausbudget hereingerechnet werden. Stellen Sie sich doch bloss mal einen Erlösausgleich vor - wie soll sowas je nachvollzogen werden????

    Wie die praxisnahe Umsetzung erfolgen soll ist in der Tat sehr schwer nachzuvollziehen - hier wird die Zukunft uns wohl erst einen gangbaren (vor allem in den Verhandlungen mit den Krankenkassen praktikablen) Weg aufzeigen müssen - es bleiben - wie so oft - wieder viele Fragezeichen bestehen.

    Grüsse aus dem wohl nie wieder hell werdenden Bad Wildungen (das Wetter kann meinen Gemütszustand leider auch gar nciht anheben...)

    J. Raddatz

  • Hallo MSimon,

    wie würden Sie denn, unter Berücksichtigung des nachfolgenden Sachverhaltes, an die Erstellung des E1-(Überlieger)Formulars herangehen ?

    Gesamt ÜL 2004-2005: 100
    davon DRG-Überlieger (=> Aufn >= 01.12.2004): 90
    davon BPflV-Überlieger (=> Aufn < 01.12.2004): 10

    Variante 1 (?):
    Gesamt-Anzahl Überlieger in E1 = 100 (bewertet nach Kat. 2004, d.h. aber auch die BPflV-Überlieger bewertet nach DRG mit entsprechendem CM, BFW etc.) ---> relevanter Abzugsbetrag in B2 somit dann: CM * BFW

    Variante 2 (?):
    Gesamt-Anzahl Überlieger in E1 = 90 (bewertet nach Kat. 2004 und lediglich eine nachrichtliche Aufstellung der 10 BPflV-ÜL mit Erlösanteilen (tagesgleiche Pflegesätze, FP und SE) gegliedert nach 2004 und 2005. ---> relevanter Abzugsbetrag in B2 somit dann: (CM * BFW der 90 DRG-ÜL) + 2005er-Erlösanteil der BPflV-ÜL

    Variante 3 (?):
    ...bin für jede Anregung dankbar !!

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende!!
    CCP

  • Hallo ControllCop,

    dieser Themenkomplex ist doch bemerkenswert gut in den Gesetzen und Verordnungen geregelt :sterne: .
    Die von Ihnen dargestellten Alternativen zeigen doch schon deutlich, dass wohl nur von der schon so oft zitierten \"Einigung auf örtlicher Ebene\" ein Weg erarbeitet werden kann.
    Ich persönlich habe da keine Patentlösung. Inhaltlich würde ich die von Ihnen skizzierte Variante 2 bevorzugen, denn bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate für den Monat Dezember 2004 sind doch sicherlich anteilige \"Überlieger-Erlöse\" (von BPflV = vor dem 1.12. zum KHEntgG = ab 1.12.05)abgezogen worden. Damit hätten Sie diese Fälle mit einem durchschnittlichen angenommenen Erlös ja bereits berücksichtigt.

    Wie sehen Sie das ? Bin für weitere Anregungen sehr dankbar.


    Sonnige Grüße aus dem Norden (subtropisch, blauer Himmel, leider Montag)


    MSimon
    :sonne: :totlach:

  • Hallo MSimon,

    dann bin ich ja beruhigt :d_pfeid: , denn genau diese Argumentation habe ich intern auch diskutiert und folglich die von mir beschriebene Variante 2 bei der Erstellung der Unterlagen angewendet.

    Also vielen Dank und :sonne: -Grüße (aus dem Südwesten) zurück !! ...und auch dieser Montag neigt sich langsam dem Ende entgegen. :d_zwinker:

    CCP

  • Guten Morgen ControllCop,

    wir sind inhaltlich auf einer Linie. Mein Favorit ist Ihre Variante 2.
    Speziell die Überlieger-Problematik möchte ich hier nochmals zur Diskussion stellen.

    Sie haben doch sicherlich bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate (Umstieg zum 1.12.) die anteiligen \"Überliegererlöse\" (die Fälle, die vor dem 1.12. aufgenommen worden sind und daher noch nach BPflV abgerechnet werden) herausgerechnet.

    Bei der Ermittlung der Base-Rate für das Jahr 2005 werden nun wieder Erlöse für Überlieger am Jahresbeginn im B-2 Formular abgezogen (in Ihrem Beispiel der Erlös für 90 DRG-Überlieger = Aufnahme > 30.11.04 und 10 BPflV-Überlieger = Aufnahme < 1.12.04).

    Nun meine Frage:
    Sind die 10 BPflV-Überlieger nicht schon bei der Ermittlung der Zahl-Base-Rate für den Monat Dezember 2004 rechnerisch berücksichtigt worden ?
    [c=crimson]Wenn wir diese BPflV-Überlieger jetzt nochmals für das Jahr 2005 berücksichtigen, dann haben wir doch den gleichen Sachverhalt 2 mal in Abzug gebracht ! ?[/code]


    Wie ist Ihre Meinung ?


    Sonnige Grüße aus dem Norden (blauer Himmel und Mittelmeer-Feeling)


    MSimon
    :sonne: :totlach: 8)