folgende Frage ist bei einer §301Fehlermeldung aufgetaucht, nach dem eine Fallzusammenführung von den Kostenträgern nicht angenommen werden konnte.
Folgende Fallkonstellation:
1. Aufnahme in Krankenhaus A,
2. Verlegung in Krankenhaus B, dort Erbringung einer DRG aus Partition A.
3. Rückverlegung in Krankenhaus A.
4. Verlegung in KH B. Erbrinung einer DRG aus Partition O.
Direkte Fallabfolge der Fälle in Krankenhaus B wurde unterbrochen? Können die Fälle damit getrennt abgerechnet werden? Oder Fallzusammenführung der beiden Fälle des Krankenhauses B erforderlich?
Wer kann mir hier helfen?