Wiederaufnahme in gleiche MDC

  • folgende Frage ist bei einer §301Fehlermeldung aufgetaucht, nach dem eine Fallzusammenführung von den Kostenträgern nicht angenommen werden konnte.

    Folgende Fallkonstellation:

    1. Aufnahme in Krankenhaus A,
    2. Verlegung in Krankenhaus B, dort Erbringung einer DRG aus Partition A.
    3. Rückverlegung in Krankenhaus A.
    4. Verlegung in KH B. Erbrinung einer DRG aus Partition O.

    Direkte Fallabfolge der Fälle in Krankenhaus B wurde unterbrochen? Können die Fälle damit getrennt abgerechnet werden? Oder Fallzusammenführung der beiden Fälle des Krankenhauses B erforderlich?

    Wer kann mir hier helfen?

  • Hall Herr Marx!

    Es ist egal welche Partitions abgerechnet wurden. Liegen zwischen Entlassung und Aufnahme in Haus A bzw. Haus B weniger als 31 Tage hadnelt es sich um eine Rückverlegung!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Abend Zusammen,

    soweit ich weiß gilt auch hier die Regelung der 31 bzw30 Tage.
    Wenn der Pat wegen Komplikationen aufgenommen wurde. Gilt die gleiche Regelung wie bei der Rückverlegung von A nach B

    Schönen Abend
    VG
    Manuela Harder

  • Hallo Herr Marx!

    Liegen zwischen Entlassung aus Haus A und Aufnahme in Haus B weniger als
    24 h ist es eine Rückverlegung. Waren es mehr als 24 h Stunden, greift die Wiederaufnahmeregelung. Erster Aufenthalt Partition A, zweiter Aufenthalt Partition O innerhalb 30 Tagen = 1 Fall.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer