Einen schönen 3. Advent.
Ist es zulässig, zusätzlich zu F06.8 (traumatisches Psychosyndrom),hier nach subduralblutung auch noch die R54 (Senilität zu kodieren? Der pflegerische Aufwand müßte doch durch das Psychosyndrom abgedeckt sein?
Danke.
Gruß vom codeman