Hauptdiagnose bei Spritzenabszess von Drogenabhängigen

  • Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,
    besonders auch Herr Winter, der immer wieder enthusiastisch unseren Kodierproblemen auf den Grund geht und dem ich dafür meinen besonderen Dank ausprechen möchte.

    Zusammenfassend denke ich schon, daß die HD M72.85 (Abszess vor allem an der OS-Faszie crural) mit ND S79.9 und T79.8 die Situation ganz gut abbildet.

    Was mich in diesem Fall fast wieder in eine mittlere Depression stürzt, ist einfach die Tatsache, daß die (falsche) T80.2 als einzige ND mit CCL 4 in die wesentlich höher bewertete I27A mündet. :i_harfe:

    Also: ist die Spritze vom Arzt schlechter (oder gravierender) als die Spritze vom Fixer?

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo Forum!

    Nachtrag: :k_mauer:

    Nach weiterem Grübeln habe ich den Fehler gefunden, in diesem Fall war bei T80.2 noch Staph. epid. als Sekundärdiagnose drangehängt, daher der CLL=4

    Also nocheinmal neu gewürfelt, dann klappt es - also alles gut - von wegen!

    Jetzt habe ich doch den Abszess ins subkutane Fettgewebe gelegt und lande bei J08A!

    D.h. Relativgewicht T01C=1,464 oder I27A= 2,169 oder J08A=2,666

    Da werde mal einer schlau draus aus dem System!

    :u_shocking:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Guten Morgen in die Runde!

    Ich würde das Thema gerne noch mal kurz aufgreifen, da ich aktuell ein neg. Gutachten daliegen habe und hin und her gerissen bin, wer nun Recht hat...

    Vorgeschichte:
    Patientin kommt zur Entbindung in unsere Klinik. Am 18.11. erhält sie einmalig eine Dolantin - Spritze i. m.
    Am 19.11. wird entbunden. Regelrechter Verlauf. Entlassung.

    am 04.12. stellt sich die Patientin mit einem Abszess am Gesäß nach i. m. Injektion wieder vor. Im MRT wird folgendes beschrieben: Verdacht auf links gluteales hauptsächlich subkutan gelegenes Hämatom
    Es erfolgt die Abszessspaltung im OP .

    Kodiert haben wir die T80.2 Der MDK meint L02.3 wäre genauer und bezieht sich auf die DKR D015.

    Als ich das Gutachten gelesen habe, dachte ich im ersten Moment direkt "Ja, hat er ja Recht"
    Aber so im Nachhinein, auch als ich hier im Forum nachgelesen habe, bin ich unsicher geworden.
    Es handelt sich ja hier nicht um einen Spritzenabszess wie er vllt häufig nach Drogenkonsum vorliegt, sondern nach einer therapeutischen Injektion (T80.2)

    vielleicht habe ich mich auch einfach nur verfangen jetzt in diesem Fall. Würde mich daher sehr über Meinungen freuen.

    Herzlichen Dank!

  • Hallo mda 5,

    Auch wenn das jetzt Ihre Verwirrung steigern sollte: ich würde einen O-Kode für richtig halten, weil die Komplikation ja mitten im Wochenbett ( Dauer ca. 6 Wochen) aufgetreten ist und auf die Analgeticagabe zur Geburt zurückzuführen ist. Wahrscheinlich ist wegen des subkutanen Befundes O99.7 ( wochenbettkomplikationen der Haut) zutreffend, mit der L02.3 als spezifische Nebendiagnose.
    War es denn ein Abszess oder doch "nur" ein Hämatom, wie das MRT vermuten ließ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

    Einmal editiert, zuletzt von Breitmeier (1. Juni 2017 um 17:56)

  • Guten Morgen Breitmeier!

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Sie haben Recht, die Richtung der Komplikationen im Wochenbett habe ich gar nicht bedacht.
    Ich habe den Fall eben mal simuliert. Mit dieser HD hätten wir allerdings noch einen größeren Verlust (-1100 €). Bei dem Vorschlag vom MDK sind es knapp 400 Euro.
    Aber es geht ja prinzipiell um die Frage - was wäre korrekt...?

    Anbei mal noch der Auszug aus dem OP-Bericht:

    Seitenlagerung rechts, Desinfektion, steriles Eingrenzen des Op-Gebietes. Hautinziszion über dem Befund, stumpfe Präparation in die Tiefe, hier Eröffnung einer Höhle, aus der sich putrides Sekret entleert, Abstrich ad Mibi. Ausgiebige Spülung. Gegeninzision der Haut weiter dorsal und Durchzug eines Kapillardrains zur besseren Drainage. Kontrolle auf Bluttrockenheit, Auflegen steriler Kompressen, Pflasterklebeverband.

    VG

  • Hallo mda5,

    mit dem OP- Bericht ist für mich der Abszess im Haut-/ Unterhautbereich belegt, jedenfalls war es kein "banales" Hämatom. Angesichts der DKR D015 (und der drohenden Alternative O99) würde ich den MDK- Vorschlag wohl annehmen.
    Aber mal sehen, was andere schreiben...

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier