Geburt im Krankenhaus mit Beleghebamme

  • Guten Tag,

    seit dem 1.1.2005 ist es bei uns möglich, mit Betreuung durch eine Beleghebamme zu entbinden. Dabei sind ja nun verschiedene Konstellationen möglich. Wer hat Erfahrungen und kann bei der Abrechnung und dem Handling der einzelnen Szenarien helfen?

    1. Szenario:
    Komplette Beleggeburt in den Räumen des Krankenhauses, kein Arzt. Mutter und Kind gehen nach Geburt nach Hause.

    2. Szenario:
    Komplette Beleggeburt in den Räumen des Krankenhauses, kein Arzt. Mutter und Kind gehen nach Geburt nicht nach Hause, sondern werden stationär aufgenommen.

    3. Szenario:
    Zur Beleggeburt wird ein Gynäkologe des Krankenhauses hinzugerufen und wird ärztlich tätig. Mutter und Kind gehen nach Geburt trotzdem nach Hause.

    4. Szenario:
    Zur Beleggeburt wird ein Gynäkologe des Krankenhauses hinzugerufen und wird ärztlich tätig. Mutter und Kind gehen nach Geburt nicht nach Hause, sondern werden stationär aufgenommen.

    Herzlichen Dank für die Hilfe und allen Mitstreitern noch ein nettes Jahr 2005.

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Sehr geehrter Herr Dr. Haubold,

    egal, welches Szenario sie wählen, das Ergebnis ist meines Wissens immer das gleiche: Abgerechnet wird die jeweilige DRG mit der Bewertungsrelation für die Beleghebamme.

    Sie haben vorher ja sicher auch keinen Unterschied gemacht, ob die Geburt alleine von der Hebamme allein durchgeführt wurde oder ob ein Gynäkologe hinzugerufen wurde.

    Schönen Gruß

    Heribert Hypki

  • Sehr geehrter Herr Hypki,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort, an die ich aber gleich noch einige Fragen anschließen muss.

    1. Ist die Regelung gesetzlich festgeschrieben? Ich habe nicht´s gefunden.
    2. Wie rechnen Sie die genannten Szenarien ab? Immer als stationärer Fall mit Bewertungsrelaion für eine Beleghebamme?

    Herzlichen Dabk für Ihre Antwort.

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Sehr geehrter Herr Dr. Haubold,

    bei der Frage noch der gesetzlichen Regelung muss ich leider passen. Allerdings gab schon mit den alten Fallpauschalen die FP 16.03, Vaginale Entbindung bei Versorgung des Neugeborenen und der Mutter unter 24 h, die quasi festlegte, dass jede Geburt als stationäre Behandlung abzurechnen ist. (Auch hier gab es eine Bewertung für die Geburt mit Beleghebammen.)

    In unserem Hause wird jede Geburt als stationäre Behandlung abgerechnet, bei Anwesenheit einer Beleghebamme eben mit der entsprechenden Bewertungsrelation.

    Mit freundlichen Grüßen

    Heribert Hypki

  • Guten Tag Herr Hypki,

    ich glaube ich werde mal bei unserem KIS-Hersteller nachfragen, was in unserem fall einzustellen ist.

    Herzlichen ´Dank

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Guten Morgen,

    ich muss mein Problem noch mal ein wenig aufwärmen und um Hilfe bitten. Laut Katalog sind die O60A-C mit einer Bewertungsrelation für einen Belegoperateur und Beleghebamme hinterlegt. Die Betonung liegt hier auf das \"und\". Ich nehme aber mal an, dass es das richtige abzurechnende Kostengewicht ist.

    Ist mein Gedankengang richtig, dass bein Tagefall das Kind mit abgegolten ist, analog zur Wertung bei Hauptabteilung?

    Herzlichen Dank für alle bestätigenden Antworten oder alle weiteren Hinweise.

    Dr. Haubold :chirurg:

  • Liebes Forum,

    ich habe auch eine Frage zu Abrechnung der Hebammen.

    1. ) Wo steht etwas dazu?

    2.) Wenn ich Hebammen als KH mit einem Werkvertrag binde und als KH bezahle, (Alternativ würde die Beleghebamme mit der Kasse der Mutter abrechnen) dürfte ich demnach die Bewertungsreation in der Hauptabteilung abrechnen und müsste nicht die BW Hauptabteilung mit Beleghebamme abrechnen. Oder ?

    Mfg P. Koske

  • Hallo Forum,

    ist denn keiner da, der mir weiterhelfen kann? Bitte mich ggfs. anrufen oder mir eine mail schicken.

    Danke

    Dr. Haubold

  • Hallo Dr. Haubold,

    laut Fallpauschalenkatalog Teil a)Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen sind in Spalte 5 die Bewertungsrelationen bei Hauptabteilung und Beleghebamme für alle O-DRGs aufgeführt.
    Im Teil b) sind die Bewertungsrelationen für Belegärzte und Beleghebammen hinterlegt.
    Sie müssen im Vorfeld klären, ob Sie Patientinnen in eine ärztlich geleitete Hauptabteilung, eine ärztlich geleitete Belegabteilung oder in ein nicht ärztlich geleitetes Geburtshaus zur Entbindung aufnehmen und dann entsprechend abrechnen. In den ersten beiden Fällen erfolgt die Abrechnung entsprechend des jeweils zutreffenden Fallpauschalenkatalogs. Im dritten Fall rechnet die Hebamme alleine mit der Krankenkasse ab.
    Für die Mutter wird die DRG für die Dauer des Aufenthalts berechnet und gegebenenfalls auf einen Tagesfall gekürzt.
    Wird das Neugeborene außerhalb des Kreißsaals versorgt, so kann eine eigene DRG für das Kind abgerechnet werden - wird das Kind bis zur Entlassung nur im Kreißsaal versorgt, so ist der Aufwand mit der DRG für die Mutter abgegolten.
    Sollten alle drei Verfahren zum Einsatz kommen, so haben Sie in mancherlei Hinsicht ein dickes Problem - hoffentlich konnte ich Ihnen ein bisschen helfen, viele Grüße!