UGVD bei Verlegung

  • hallo
    folgender fall:
    apo patient wird nach 3 tagen verlegt (B70C), kasse fordert zusätzlich zum verlegungsabschlag noch einen abschlag wegen ugvd...
    ich weiss zwar das die ugvd regelung nicht bei verlegten patienten greift, aber wo finde ich den entsprechenden gesetzestext??

    vielen dank
    frühlingsgrüsse
    von tao

  • Schönen guten Tag Tao!

    Hier:

    Zitat


    § 1 Abs. 3 KFPV 2004 (ähnlich lautend in den Abrechnungsbestimmungen 2005):
    Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für den dafür im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen Tag und jeden weiteren, nicht erbrachten Belegungstag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen...

    Ich wünsche noch einen schönen Tag