Hallo liebes Forum
Ich bin etwas im Zweifel bezüglich der Abrechnung von Patienten, die zur OP geplant aufgenommen werden und dann wegen einem aufgetreten Problem nicht operiert werden können.
Ein Beispiel:
Pat. kommt zur geplanten OP, aber bei der Untersuchung der Anästhesie weigern sich diese, die Anästhesie durchzuführen, da die Pat. zu verschleimt ist. Folglich wird Patient entlassen.
Nun haben wir den Fall folgendermaßen codiert:
HD M17.4 (Diagnose warum Pat. OP bekommen hätte)
ND Z53
Die Reaktion der Kasse:
Ihrer Meinung nach müsste der Fall ambulant abgerechnet werden!
Was ist Eure Meinung dazu :sterne:
Wie sind solche Fälle zu behandeln? Bzw. was sind Argumente gegenüber der Kasse?
Vielen Dank im Voraus
K. Weihs