• Hallo liebes Forum

    Ich bin etwas im Zweifel bezüglich der Abrechnung von Patienten, die zur OP geplant aufgenommen werden und dann wegen einem aufgetreten Problem nicht operiert werden können.

    Ein Beispiel:
    Pat. kommt zur geplanten OP, aber bei der Untersuchung der Anästhesie weigern sich diese, die Anästhesie durchzuführen, da die Pat. zu verschleimt ist. Folglich wird Patient entlassen.

    Nun haben wir den Fall folgendermaßen codiert:
    HD M17.4 (Diagnose warum Pat. OP bekommen hätte)
    ND Z53

    Die Reaktion der Kasse:
    Ihrer Meinung nach müsste der Fall ambulant abgerechnet werden!

    Was ist Eure Meinung dazu :sterne:
    Wie sind solche Fälle zu behandeln? Bzw. was sind Argumente gegenüber der Kasse?
    Vielen Dank im Voraus
    K. Weihs

  • Moin Frau Weihs.

    Im Einvernehmen mit einer großen Krankenkasse rechnen wir solche Fälle normalerweise als \"vorstationäre Behandlung ohne anschließende vollstationäre Behandlung\" ab. Wenn die vollstationäre Behandlung einige Tage später doch erfolgt, gibts die vorstationäre eben für die Kasse umsonst.

    Uwe Lehmann
    Chirurg

  • Hallo,
    wir machen es auch wie Herr Lehmann

    Ein erholsames Wochenende

    Kurt Mies

  • Hallo Frau Weihs,

    Die Aufnahmediagnose plus z53 geben an , daß die OP aus technischen Gründen nicht durchgeführt wurde. Daraus schlußfolgert die Kasse, daß Sie ihrer Versorgungspflicht nicht nachkommen konnten und deshalb eine vorstationäre Behandlung vorliegt.
    Richtig kodiert wäre
    Aufnahmediagnose plus
    Z53 plus
    Ursachever zu starken Verschleimung.
    Das zeigt an, daß die OP wegender vorliegenden Erkrankung nicht durchgeführt wurde (D007a).
    Davon abgesehen habe ich aber auch schon erlebt, daß die KK eine vorstat. Behandlung fordert.

    Schönes WE
    Mit frdl. Grüßen
    Mikka

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)