Hallo Forum,
ich werde überhäuft mit Fragen nach Zuschlägen zur DRG-Vergütung, meine Standardantwort "das weiß noch niemand so genau" kann leider nicht alle Frager befriedigen, also gebe ich faul wie immer die Fragen weiter.
Bekannt sind mir bis jetzt vage Zuschlagsregelungen:
- Dialysen, Gerinnungsfaktoren
- "Notfallversorgung, Ausbildung, Vorhaltung von notwendigen Leistungen, die aber nur selten nachgefragt werden zB Isolierstationen" (BMG-Info)
- Vereinbarung von Zu- und Abschlägen nach FPG §5
Nicht bekannt wäre mir:
- Dass es Zuschläge für die Einrichtung einer 24/7 Herzkatheterbereitschaft geben sollte
- Wie genau eine Isolierstation aussehen muss, damit dafür Zuschläge anfallen (darf ich da, wenn frei, auch nichtinfektiöse Patienten behandeln?)
- Dass schon irgendwelche € Beträge oder Größenordnungen (für bundeseinheitliche Zuschlagsregelungen zB Bluter) im Raum stünden
- Wie ich meine Kostenträger ohne Anwendung von Gewalt dazu bringen sollte, KH-spezifische Zuschläge zu vereinbaren
Irre ich? Wer weiß mehr?
Liebe Grüße
Sonne, 20°C
Da ist`s sogar in Rüsselsheim nett ...
:rotate:
Christian Jacobs
[ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 03.04.2002 editiert. ]