Rückverlegungen

  • Hallo Forum,
    ich habe mir nun alle Beiträge zum Thema Rückverlegungen angeschaut, aber ganz schlau bin ich noch nicht geworden.
    Eine Rückverlegung innerhalb von 30 Kalendertagen wird also ohne Rücksicht auf Verluste zusammengeführt, unabhängig von ICD\'s oder DRG (ausgenommen MDC 15)? :sterne:
    Problem ist nämlich, dass unsere Software - soweit ich das in Erfahrung bringen konnte - zu den 30 Tagen auch §2 Abs.2 abprüft (wurde mir so gesagt), d.h. ich bekomme Rückverlegungen bisher nicht automatisch zur Fallzusammenführung vorgeschlagen.

    Gruß
    GeRo

  • Hallo GeRo,

    da § 3 III FPV 2005 keinen Verweis auf § 2 II FPV 2005 enthält halte ich eine Anwendung von § 2 II FPV 2005 bei Rückverlegungen für nicht möglich. Damit ist die Abprüfung der Voraussetzungen bei Rückverlegungen sinnlos.

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • Ich habe mittlerweile das Ablaufdiagramm unseres Software-Anbieters bekommen. Ein Ausschnitt daraus sieht so aus:
    Rückverlegung? -(ja)-> innerhalb 30 Tage? -(ja)-> gleiche Basis-DRG?
    -(nein)-> gleiche MDC? -(nein)-> Komplikation? -(nein)-> neuer Fall!
    :d_pfeid:
    Das ist m.E. und was ich so in den Beiträgen dazu finden konnte falsch. Eine Rückverlegung innerhalb von 30 Kalendertagen ab Entlassdatum des vorigen Aufenthaltes führt immer zu einer Zusammenführung, oder?
    D.h. Rückverlegung? -(ja)-> innerhalb 30 Tage ab Entl.? -(ja)->
    Fallzusammenführung! :threemonkey:

    GeRo

  • In der Tat spielen Diagnosen bei Rückverlegungen keine Rolle,
    wenn die Rückverlegung eben innerhalb der 30 Tage-Phrist statt
    findet. Und wenn Sie Pech haben, zahlen sie sogar u. U. ordentlich
    darauf, z. B:

    Aufenthalt wegen einer internistsichen Erkrankung, Pat. wird in die
    Psychiatrie verlegt, nach einigen Tagen stürzt er dort und erleidet einen
    Schenkelhalsbruch. Er kommt wieder zu Ihnen und wird osteosynthetisch
    versorgt. Beide Fälle müssen zusammengeführt werden, weil Rückverlegung!
    Wenn Sie Glück haben, können Sie event. eine Fehler-DRG abrechnen, aber
    eben keine 2 verschiedenen DRGs, obwohl jeweils ganz andere Erkrankungen
    Aufnahmegründe waren.
    Gruß
    Ordu