Stationäre Aufnahme nach ambulanter Op

  • Guten Abend, liebes Forum,
    ich bitte wieder einmal um Mithilfe bei folgendem Fall:
    85jähriger, alleinstehender, nicht mehr ganz rüstiger Patient bekommt im Rahmen einer ambulanten Op ein infiziertes Atherom (ICD-10 L72.1) entfernt (OPS 5-892.04).
    Beim Nachhauseweg bekommt er auf dem Parkplatz des Krankenhauses einen Schwächeanfall/Kollaps (genaueres lässt sich leider nicht mehr eruieren) und wird von einem freundlichen Taxifahrer wieder ins Haus zurückbegleitet.
    Der Patient wird jetzt auch auf Grund der häuslichen Versorgungssituation mit dem V.a. eine Kreislaufreaktion nach operativer Maßnahme (ICD-10 T81.1) zunächst auf die chirurgische Abteilung aufgenommen, am Folgetag Verlegung auf die innere Abteilung zur Abklärung Schwindel/Synkope (ICD-10 R55). Ein pathologischer Befund kann nicht erhoben werden (außer evtl. Altersgebrechlichkeit).

    Jetzt meine Frage: Was ist die Hauptdiagnose bei Entlassung?

    Ich bin dankbar für jede Antwort
    Freundliche Grüße aus Franken
    J.Kistler

  • Hallo Herr Kistler,

    m.E. erfolgte die Aufnahme nach Ihrer Schilderung auf Grund eines Kollapses nach dem Eingriff. Somit wäre m.E. T81.1 (Beachte auch Inklusiva \"Kollaps o.n.A.-während oder Folge eines Eingriffes\") als HD anzugeben.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Mr. Freundlich!

    Leider ist die Antwort nicht ganz so eindeutig.
    Die OP erfolgte im Krankenhaus (auf dem Parkplatz des Krankenhauses)?!
    Damit ist es keine ambulante OP mehr, denn der Fall muß stationär geführt werden. Somit wird die L72.1 zur HD und die T81.1 ist ND.

    Nur wenn die OP vom niedergelassenen Arzt in der Praxis auf dem Krankenhausgelände bzw. dem vermieteten OP durchgeführt wurde, wäre die HD T81.1.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Herr Killmer,

    sicher ??? Man kann es auch so sehen. Ambulante OP und erforderliche Nachruhe etc. abgeschlossen. Also ist die Patientin entlassen oder ???
    Der Kollaps ist zufälligerweise noch auf dem Parkplatz passiert. Aber ist die Patientin jetzt nicht als neuer Fall neu aufgenommen worden?
    Wie würden Sie denn vorgehen, wenn der Kollaps eine 1/2 Stunde später zu Hause passiert wäre ?

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Herr Freundlich!

    Zu diesem Thema wurde bereits einiges geschrieben! s. R.Schaffert Beitrag vom 10.12.04 in \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\". Letzter Beitra gvom 13.01.05

    Zitat:
    Vertrag nach § 115b Abs. 1 SGB V

    § 7 Vergütung
    (2) Wird ein Patient an demselben Tag in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ambulanten Eingriff eines Krankenhauses stationär aufgenommen, erfolgt die Vergütung nach Maßgabe der Bundespflegesatzverordnung bzw. des Krankenhausentgeltgesetzes.

    Ich glaube damit ist der Fall geklärt, wenn die AOP vom Krankenhaus erbracht wurde.

    Schönen Abend!

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Guten Morgen und herzlichen Dank für die raschen Meinungsäußerungen.
    Meine Meinung zu diesem Fall war übrigens entsprechend den vorgebrachten Argumenten. Gegenüber Zweiflern ist es aber immer ganz gut, wenn man mit Beiträgen aus myDRG belegen kann, dass man nicht alleine ist mit einer bestimmten Ansicht.
    Ihnen, Herr Killmer, herzlichen Dank für den Hinweis auf den Beitrag von Herrn Schaffert.


    Freundliche Grüße aus Franken
    J.Kistler

  • Danke, werde ich haben und weiter meine Chance suchen.

    Sie wissen ja, ein Spiel dauert 90 Minuten und ich glaube wir befinden uns noch gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz am Anfang !

    Gleichfalls schönes Wochenende!

    MFG

    Mr. Freundlich