• Hallo liebes Forum,
    wenn ein Neugeborenes :baby: außerhalb des KH geboren wird, Mutter und Kind dann stationär aufgenommen werden und die Plazenta erst im KH ausgestoßen wird, wo ist dann das Kind geboren und zu welchem Zeitpunkt? Lt.unserer Kinderärztin ist es eine Geburt im KH; ist dann Geburtszeit=Aufnahmezeit und werden bei Mutter und Kind die OPS kodiert? Oder ist die Geburt juristisch gesehen eine Hausgeburt? Zu beachten wäre noch das das Kind in eine Kinderklinik verlegt wurde(zur Adoptionsfreigabe)und keine 24 Std bei uns war. Ich freue mich über zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank

    Med. Contro

  • Zitat


    Original von MHK Contr:
    Hallo liebes Forum,
    wenn ein Neugeborenes :baby: außerhalb des KH geboren wird, Mutter und Kind dann stationär aufgenommen werden und die Plazenta erst im KH ausgestoßen wird, wo ist dann das Kind geboren und zu welchem Zeitpunkt? Lt.unserer Kinderärztin ist es eine Geburt im KH; ist dann Geburtszeit=Aufnahmezeit und werden bei Mutter und Kind die OPS kodiert? Oder ist die Geburt juristisch gesehen eine Hausgeburt?
    ....
    Ich freue mich über zahlreiche Antworten.

    Hallo Frau Med Contreau,
    mit den zahlreichen Antworten war ja wohl nichts :d_gutefrage:

    Ich habe gerade das gleiche Problem :erschreck: allerdings ohne die Verlegung des Neugeborenen. Haben Sie schon weitere Erkenntnisse??? z.B. Reaktion der KK auf Abrechnung der O60C?? :deal:
    Beim Kind haben Sie doch sicher die Z38.1 verschlüsselt, oder???? :d_pfeid:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von MHK Contr:
    wenn ein Neugeborenes außerhalb des KH geboren wird, Mutter und Kind dann stationär aufgenommen werden und die Plazenta erst im KH ausgestoßen wird, wo ist dann das Kind geboren und zu welchem Zeitpunkt? Lt.unserer Kinderärztin ist es eine Geburt im KH;


    Guten Tag,


    Geburt
    Ausstoßung des Babys (juristisch: der Frucht = des Geburtsobjekts) aus dem Mutterleib

    M. E. Kodierung gem. DKR 1518a

    HD: Z39.0


    Gruß

    E Rembs

  • Zitat


    Original von Rembs:
    Geburt
    Ausstoßung des Babys (juristisch: der Frucht = des Geburtsobjekts) aus dem Mutterleib

    Hallo Herr Rembs,
    so früh schon im Netz???

    Leider muss ich Ihnen widersprechen.
    Ich zitiere aus Weibel, Lehrbuch der Frauenheilkunde, Berlin und Wien 1943, S.145: \"Der Geburtsakt wird in drei Abschnitte geteilt: Die Eröffnungs-, die Austreibungs- und die Nachgeburtsperiode.\"
    Diese Definition gilt auch in modernen Geburtshilfebüchern wie z.B. Diedrich, Holzgrewe, Jonat u.a. Berlin,Heidelberg 2000.
    Die Geburt ist also erst mit Ausstoßung der Plazenta abgeschlossen. Wenn die Patientin erst mit fortgeschrittener Muttermundseröffnung das Krankenhaus erreicht, käme auch niemand auf die Idee, die Geburt im Krankenhaus zu negieren. Der Austritt des Kindes am Ende der Austreibungsperiode ist zwar der erhebendste Moment, sozusagen die Klimax des Geburtsverlaufes, aber nicht das Ende.
    Leider haben auch die Autoren der Kodierrichtlinien keine genauen Kenntnisse des Sachverhaltes. Dass merkt man schon am sprachlichen Lapsus. Korrekt müsste der erste Satz der DKR 1518a lauten:
    Wenn eine Patientin vor der Aufnahme in das Krankenhaus von einem Kind entbunden wurde.....

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Thomas_Heller:
    Die Geburt ist also erst mit Ausstoßung der Plazenta abgeschlossen.


    Guten Abend Herr Heller,

    medizinisch haben Sie natürlich recht, ich wollte auf die mir bekannte juristische Definition hinweisen.
    Hausgeburt mit Plazentaretention oder Plazentaresten: Was steht als Geburtsort und Uhrzeit in der Geburtsanzeige (§41 PStG)?

    Gruß

    E Rembs