Guten Tag,
ich habe hier ein Problem bzgl. der Abrechnung von KH-individuellen Entgelten.
Wir haben 2004 die indiv. Entgelte E76A und E76B vereinbart und auch entgeltbezogen abgerechnet. Viele KH haben hierfür Pflegesätze vereinbart.
In 2005 habe ich folgendes Problem:
Die E76B und E76C sind jetzt im DRG-Katalog enthalten, allerdings mit der Angabe < 14 Belegungstage. Die E76A ist als indiv. Entgelt in 2005 zu vereinbaren.
Muss ich jetzt die E76A aus 2004 weiter berechnen oder kann ich 600,00 € abrechnen, da ich die neue E76A für 2005 noch nicht vereinbart habe?
Ich sehe das so, dass die E76A aus 2004 \"Tuberkulose mit äußerst schweren CC\" nicht mit der E76A aus 2005 \"Tuberkulose, mehr als 14 Belegungstage\" vergleichbar ist und ich somit 600,00 € abrechnen darf, solange ich die E76A für 2005 nicht vereinbart habe.
Nach Meinung des Landesverwaltungsamtes und der DKG könnte ich die 600,00€ zur Abrechnung bringen.
Ich würde mich freuen, wenn ich in meiner Meinung bestärkt werden könnte oder dass mich jemand von anderen Varianten überzeugt.
Schon mal vielen Dank und einen schönen Feierabend.
Müllerin