Nochmal Intensivmedizinische Koplexbehandlung

  • Einen schönen guten Tag an alle,

    Das Thema wurde natürlich schon öfters hier diskutiert. Dennoch habe ich, was meine folgende Frage anbelangt, keine ausreichende Antwort gefunden.

    Habe, nach wie vor, schon ein Problem damit, was unter der Behandlung lebenswichtiger Organsysteme im Sinne der OPS 8-980 zu verstehen ist.
    Ist es tatsächlich so, dass wenn z.B. nur

    - ein CPAP Training durchgeführt wird
    - eine Inhalationen erfolgt
    - eine Lagerungsbehandlung erfolgt
    - eine Blutungsanämie postoperativ vorliegt und der
    PatientTransfusionen auf der Intensivabteilung bekommt

    dies im Sinne des OPS 8-980 zu sehen ist und der Patient somit gescort werden muss.

    Hoffe sehr auf kompetente Antworten, für die ich mich schon jetzt bedanken möchte.

    Freundliche Grüße

    Hormel

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,

    wie Sie ja schon festgestellt haben, ist dieses Thema hier schon oft angesprochen worden.
    Es ist deshalb ungünstig immer wieder neue Threads aufzmachen, wobei es doch sinnvoller ist, schon bestehende inhaltlich weiterzuführen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Guten Tag Herr Dr. Selter,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Kann Ihnen nur zustimmen, dass es besser ist einen bestehenden Thread weiterzuführen als einen neuen zu eröffnen. Ich habe auch zunächst gestern im bestehenden Thread \"Beginn der intensivmedizinischen Komplexbehandlung\" die gleiche Frage wie hier gestellt. Weitere Beiträge die auf mein Anliegen abzielen habe ich nicht gefunden. In diesem Thread fand ich zum Ende hin durchaus genau einen Beitrag von einem Facharzt für Anästhesiologie - merguet-. Er schrieb

    \" In diesem Zusammenhang ist es sicher Auslegungssache, was eine \"Behandlung\" ist. Aber Atemgymnastik, CPAP-Training, Lagerungsmaßnahmen und gelegentliche BGA-Kontrollen dürften doch fast allen Intensivpatienten zuteil werden\".

    Hier erhielt ich gestern keine weitere Antwort. Aus diesem Grund dachte ich, dass ich in diesem Thread falsch war und habe darauf hin einen neuen eröffnet. Bitte dies zu entschuldigen. Muss lernen etwas geduldiger zu sein und auf eine Antwort zu warten.
    Dennoch an dieser Stelle ein großes Lob denn bisher habe ich sehr schnell eine Antwort erhalten insbesondere auch von Ihnen dafür vielen Dank.

    Wenn ich das o.g. richtig interpretiere sind die Beispiele als Intensivmedizinische Behandlungen zu sehen und ich hätte mir weitere Stellungnahmen gewünscht ob sie dies genauso sehen.


    Gruß und einen schönen Tag noch

    Hormel

  • Hallo Hormel, hallo Forum,

    Natürlich ist es Auslegungssache, was alles zur Behandlung eines lebenswichitgen Organsystems gehört.

    Alle supportiven Maßnahmen für die Atmung wie CPAP, Inhalationen sowie die Erfolgskontrolle durch BGA würde ich aber dazu zählen. Ziel ist doch, eine respiratorische Insuffizienz abzuwenden bzw. Reintubation zu verhindern.

    Inwieseit für diese Maßnahmen eine Intensivstation erforderlich ist, muß im Einzelfall entschieden werden. Es dürfte aber sicher sein, daß niemand auf Dauer die Intensivstation belegt, nur um einen Abstrakten Bedarf anzumelden, den er/sie dann über die Kodierung der Komplexbehandlung dokumentiert.
    Dazu ist die Intensivtherapie schlicht zu teuer, und die Kapazitäten dürften sicher anderweitig gebraucht werden.

    Mir fallen übrigens auch bei längerem Nachdenken keine nicht lebenswichtigen Organsysteme (außer der Milz) ein :laugh: .

    Die Transfusion an sich bedarf sicher keiner Intensivtherapie, es sei denn, sie ist Ausdruck einer noch besthenden Blutung eines \"Organsysystems\", womit dann die Behandlung eines lebenswichtigen Organsystems, nämlich des Blutes wieder die Intesivstation rechtfertigen würde.

    Auch in Leitfäden zur Personalbedarfsberechnung wird übrigens gerne die unglückliche, weil undefinierte Unterscheidung zwischen Intensivüberwachung und Intensivtherapie vorgenommen.
    Jede Maßnahme berechtigt aber m.E. zur Definition als \"Behandlung\" oder \"Therapie\".

    Gruß

    merguet

  • Hallo Forum, Herr Merguet, Herr Hormel,

    ich kodiere alle Patienten, die über 24h auf der Intensiv liegen, mit den 8-980.-

    Ein Patient der ohne eine Behandlung lebenswichtiger Organsysteme auf einer Intensivstation länger als 24h verweilt, muss doch eine glatte Fehlbelegung sein. Ich weis nicht, wie das bei anderen Kliniken ist, aber wir können uns dies auf Grund des Intensivbettenmangels, des Arbeitsaufwandes bei Personalmangel und des Kostendruckes nicht leisten, jemanden über 24h auf Intensiv zu behalten, der kein ernstes Problem hat. Somit stellt soch für mich die Frage garnicht.

    Herzliche Grüße aus dem verschneiten aber schon tauenden München,

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • Hallo Forum, Hallo Herr Merguet, Herr Stern

    Möchte mich bei Ihnen recht herzlich für die schnellen und hilfreichen Antworten bedanken.


    Herzliche Grüße und einen schönen Tag noch

    Hormel