Hallo Herr Dietz,
die Formulierung \"erbrachte Leistungen\" ist meiner Meinung nach recht eindeutig, wenn den eine Leistung erbracht worden ist, die in der Folge eine Wiederaufnahme im Sinne einer Komplikation nötig machte.
Dies liegt in Ihrem Fallbeispiel nicht vor.
In ähnlichen Fällen wird MDK-seitig jedoch argumentiert, daß auch zu prüfen ist, ob durch die ( eventuell nicht ausreichende oder unterlassene ) Behandlung eine Komplikation verursacht wurde.
In ihrem Fallbeispiel könnte man argumentieren, daß eine längere Beobachtung mit frühzeitiger Punktion den Pneu verhindert hätte.
In diesem Sinne meine ich, daß sie die Fälle zusammenführen sollten.
Grüße