Kausale Kette?

  • Hallo Herr Dietz,

    die Formulierung \"erbrachte Leistungen\" ist meiner Meinung nach recht eindeutig, wenn den eine Leistung erbracht worden ist, die in der Folge eine Wiederaufnahme im Sinne einer Komplikation nötig machte.

    Dies liegt in Ihrem Fallbeispiel nicht vor.

    In ähnlichen Fällen wird MDK-seitig jedoch argumentiert, daß auch zu prüfen ist, ob durch die ( eventuell nicht ausreichende oder unterlassene ) Behandlung eine Komplikation verursacht wurde.

    In ihrem Fallbeispiel könnte man argumentieren, daß eine längere Beobachtung mit frühzeitiger Punktion den Pneu verhindert hätte.
    In diesem Sinne meine ich, daß sie die Fälle zusammenführen sollten.

    Grüße

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo, die Herren,

    na, dem kann ich doch gar nicht zustimmen !!! :noo:
    Wir sind an die Abrechnungsbestimmungen gebunden, und die sagen nunmal \"eindeutig\"

    Zitat

    Werden Patienten oder Patientinnen, für die eine Fallpauschale abrechenbar ist, wegen einer Komplikation im Zusammenhang mit der durchgeführten Leistung innerhalb der oGVD ....


    und nicht \"im Zusammenhang mit einer nicht durchgeführten Leistung\"...

    Es kann doch nicht sein, daß seitens des MDK argumentiert wird, daß vielleicht eine Komplikation nicht aufgetreten wäre, wenn.... ich möchte doch bitte die Notwendigkeit einer durchzuführenden Therapie nicht vorher (oder nachher? ) mit Kostenträger und MDK abstimmen müssen...

    Bei Ihrem genannten Patienten, Herr Dietz, haben Sie ja offensichtlich keine \"Leistungen\" erbracht. Also: Nicht zusammenführen!

    Ketzerische Frage: Ist denn die kausale traumatische Genese des Spannungspneu bewiesen? Hätte doch auch spontan passieren können....

    Landstuhl, 12 Grad

    T. Flöser

  • Hallo zusammen, hallo Hr. Flöser,
    wir legen nicht zusammen (ist doch klar ;) ), und die Argumentation von Hr. Lindner ist auch meiner Ansicht nach nicht zielführend. Ein \"mobiler\" Pat., dessen Rö-LA bis auf die Frakturen und einen minimalen Erguß ok ist,kann auch entlassen werden (und wenn der MDK ihn sieht, MUSS er entlassen werden). Dass dieser Pat. nach eine paar Tagen mit einer Komplikation der Verletzung (dies zur ketzerischen Frage: vermutlich ist dem schon so, auf einer Veranstaltung wurde ein analoger Fall aus einer anderen Klinik vorgestellt - scheint es also doch mal zu geben) wieder kommt, kann man nicht der \"unterstellten\" mangelnden Sorgfalt unterschieben.

    Bleibt die Frage: Was ist \"Leistung\"?

    Beste Grüße
    P.Dietz

  • Hallo Herr Lindner,

    ....In ihrem Fallbeispiel könnte man argumentieren, daß eine längere Beobachtung mit frühzeitiger Punktion den Pneu verhindert hätte.
    In diesem Sinne meine ich, daß sie die Fälle zusammenführen sollten.

    Kleine Ergüsse (noch dazu ohne relevante Beschwerden) werden in der Regel nicht punktiert, zumal die Punktion selbst die Gefahr einer Pneumothorax
    in sich birgt. Das sollte MDK auch so sehen, denn: Hinterher ist
    doch jeder klüger. Es gibt aber gewisse Standards, an die man sich zunächst halten muss.

    Ich möchte mich an Herrn Dietz anschliessen und auch fragen: Was ist eine
    \"erbrachte Leistung\" :
    A. Die Tatsache, dass der Pat. überhaupt behandelt wurde, oder
    B. Die Gegebeneheit, dass ein Eingriff erfolgte?

    Gruß
    Ordu

  • Hallo nochmals,
    vielleicht muß man die Frage nach der Leistung präzisieren anhand eines Beispiels:
    Pat. A mit kleinerem Eingriff bekommt ein Thrombophlebitis am Infusionsarm, bei Entlassung blande. Wiederaufnahme nach 3 Tagen mit Phlegmone ausgehend von dieser Thrombophlebitis.
    Also: Leistung, Komplikation, Zusammenlegung

    Pat. B. mit Pneumonie, i.v.-Antibiose, Thrombophlebitis, bei Entlassung blande. Wiederaufnahme nach 3 Tagen mit Phlegmone ausgehend von dieser Thrombophlebitis.
    Also: Keine Leistung, keine Komplikation, keine Zusammenlegung?

    Das SMS-KIS medico//s würde beide Fälle zur Zusammenlegung vorschlagen - eigentlich aber, wenn \"Leistung\"=OPS, dann könnte man sich den Vorschlag bei B gleich sparen, oder?

    Viele Grüße
    P.Dietz

  • Hallo und guten Morgen, Herr Dietz!

    Bei Ihrem Beispiel Patient B würde ich jedoch interpretieren: Leistung = durchgeführte Maßnahmen! Sie haben da einen venösen Zugang gelegt, daraus hat sich später die Thrombophlebitis entwickelt.
    Ich sehe es eher so: Leistung = durchgeführte und dokumentierte Maßnahme. Muss kein OPS-Schlüssel sein!

    Das KIS medico//s schlägt ja nicht vor, sondern schreibt \"... es ist möglich ... wegen Komplikation. Hier geht das System ganz stur vor: Zusammenführung I und II der Abrechnungsregeln gehen nicht, Pat. kommt innerhalb oGVD wieder --> kuck mal, ob Komplikation vorliegt, dann müsstest Du zusammenfassen. Ist ja auch eine sinnvolle Einrichtung, find\' ich!

    Gruß aus Landstuhl, Regen, 11 Grad

    T. Flöser

  • Hallo die Herren,

    ich würde gern mal ein paar Worte zum Begriff der \"Leistung\" sagen: Wenn Sie keine Leistung während eines Krankenhausaufenthaltes durchführen würden, weil der PAtient nur im Bett lag, was wollen Sie dann abrechnen? Die Leistung bezieht sich selbstverständlich auf den Aufenthalt und die erfolgte Behandlung, nicht auf die Durchführung von irgendwelchen PRozeduren (unabhängig ob OPS-relevant oder nicht).

    Meiner Meinung nach sollten Sie folgendermassen vorgehen:

    Steht der zweite Aufenthalt in einem medizinischen Zusammenhang mit dem ersten, d. h. die Entzündung einer Einstichstelle oder später auftretende Verschlechterungen einer vorher behandelten Krankheit sind Komplikationen des ersten Aufenthaltes. Sofern der angesprochene Pneu eine Folge der Rippenserienfraktur war, ist auch dieser eine Komplikation der erbrachten Leistung, nämlich der Behandlung im ersten Aufenthalt.

    Zum Begriff der Komplikation: Es handelt sich nicht um einen Behandlungsfehler, wenn eine Komplikation auftritt. Das würde auch automatisch zu NAchfragen der Kostenträger führen müssen, um die Rechte des Patienten zu wahren. Komplikationen kommen vor, und da sie mit dem ersten Aufenthalt zusammen hängen, werden beide zusmmengefasst.

    dies ist auch inhaltlich logisch, denn wenn Sie als behandelnde Ärzte gewusst hätten, dass diese Komplikationen auftreten, hätten Sie den Patienten ja länger behandelt.

    Deshalb sind auch die im ersten Beispiel genannten Probleme im Zusammenhang mit nachfolgender, ambulanter Behandlung keine Komplikation der vom Krankenhaus erbrachten Leistung.

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo nochmals,
    ich fasse mal die \"Interpretationen\" zusammen:

    1. Komplikation ist nicht gleich Behandlungsfehler, das ist mal klar.
    2. Aufenthalt ist eine \"Leistung\" (es wird Diagnostik gemacht, es wird ein Arzneitherapie durchgeführt, sei es p.o. oder i.v., usw.)
    3. eine Komplikation einer Erkrankung (Pneu nach RSF, Re-Re-Rezidiv bei COPD) führt im Zweifelsfall zur Wiederaufnahme-Regel wg. Komplikation
    4. \"Leistung\" wird interpretiert, aber nicht nach §§ definiert...

    Sind wir soweit als wie zuvor, denn:
    zu 1. sind alle einverstanden
    zu 2. geht schon los mit der Definition...
    zu 3. das gerade ist der Knackpunkt
    zu 4. haben wir da was überlesen?

    tfloeser: das mit dem Vorschlag bei medico//s ist richtig, und als solchen interpretieren wir es auch regelhaft. Die Frage war eben, wenn Leistung=OPS (was hier offenbar nicht so gesehen wird), dann würde sich die Frage nach WA bei Kompl. bei einem Aufenthalt ohne OPS gar nicht stellen, oder?

    Grüßle
    P.Dietz

  • Hallo Herr Dietz,

    zu 2: Wenn Sie nur Prozeduren als Leistung anerkennen, wieso rechnen sie dann andere Aufenthalte ohne OPS ab? Oder haben Sie doch irgendeine Leistung erbracht?

    zu 3: ja, das ist der Knackpunkt, und den muss man in der Regel am Einzelfall entscheiden. Ich wollte darauf hinweisen, das auch später nach dem Krankenhausaufenthalt auftretende Komplikationen die Fallzusammenführung rechtfertigen können.

    zu 4: schauen Sie mal in § 39 SGB V. Da steht zwar nix zur \"Leistung\" aber wie sie selber an Herrn Flöser schreiben, könnte sonst nur im Zusammenhang mit Prozeduren eine Kompliaktion entstehen. Meiner bescheidenen Meinung nach ist dies nicht der Fall.

    Oder sehen Sie dan anders?

    mfg

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter