Hallo Zusammen,
Pat. ist in die DRG F08Z (FPV 2005) eingruppiert. Diese DRG ist als Verlegungsfallpauschale im FP-Katalog gekennzeichnet. Nach den Abrechnungsbestimmungen wird bei Unterschreitung der mittleren VD keine Abschläge berechnet.Weiter heißt es: \" Für Verlegungsfallpauschalen wurde auch keine UGVD festgelegt, sodass sie grundsätzlich vollständig abgerechnet werden (Voraussetzung: die in der Beschreibung der DRG-FP verlangte Mindestverweildauer wurde erreicht;...\"
Wie soll ich das jetzt verstehen?
Pat. hat auch die untere GVWD unterschritten, da er nur 1 Belegungstag hatte.Im FP-Katalog ist die Untere GVWD 7 und der erste Tag mit Abschlag 6.
Beutet dies, dass für diesen Pat. ein Abschlag wegen Unterschreitung der Unterern GVWD berechnet werden muss (als sog. Kurzlieger)? Oder ist durch die Kennzeichnung als Verlegungsfallpauschale kein Abschlag abzurechnen?
:d_gutefrage:
Liebe Grüße toto