Neurologische Frührehabilitation (OPS 8.552)

  • Wir haben in 2004 Frührehabilitation für neurologische Patienten abgerechnet (8-551, B42n). In 2005 sind die Rahmenbedingungen für dir Frühreha (8-552, B42Z) geändert worden.

    Da heißt es jetzt, die Frühreha muß unter Anleitung eines Neurologen oder Neurochirurgen mit mind. 3-jähriger Erfahrung in der neurologisch-neurochirurgischen Frühreha verfügen.

    Was heißt das konkret?

    Mit neurologisch-neurochirurgischer Frühreha ist doch wohl eine neurologische ODER neurochirurgische Frühreha gemeint.

    Was heißt \"3-jährige Erfahrung in der Frühreha\"?
    Diese Ziffer wurde ja für die Frühreha im Akutkrankenhaus eingeführt. Frühreha im Akutkrankenhaus gibt es erst seit 2003 (Einführung der DRG). Also kann ein Facharzt im Akutkrankenhaus nicht über 3 Jahre Erfahrung verfügen, wenn er nicht zuvor in der Rehaklinik gearbeitet hat (eher unwahrscheinlich!).

    Außerdem gibt es offensichtlich 2 Definitionen von Frühreha:
    1. Frühreha Phase B in der Rehaklinik (klassische Definition)
    2. Frühreha im Akutkrankenhaus, analog Phase A, neu eingeführt, hier gemeint.

    M.E. nach kann der Passus \"3-jährige Erfahrung\" im Akutkrankenhaus nicht eingehalten werden. Wie muß ich die Erfahrung nachweisen?

    Vielen Dank.

    M. Bäumer
    Franz-Hospital GmbH
    Neurologie
    Vollenstrasse 10
    48249 Dülmen
    mail@matthias-baeumer.de

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    Dr. M. Bäumer
    Oberarzt
    Franz-Hospital GmbH
    Neurologische Abteilung
    Vollenstrasse 10
    48249 Dülmen
    mail@matthias-baeumer.de

  • Guten Tag Herr Dr. Bäumer!

    Zunächst ein mal ist es aus meiner Sicht sinnvoll, die neurochirurgische und die neurologische Frührehabilitation abrechnungstechnisch einheitlich zu behandeln (Sie legen Ihre SHT-Frühreha-Patienten ja vermutlich auch nicht auf eine andere Station als die ICB-Frühreha-Patienten). Da in der Frührehabilitation weniger in den Kategorien Diagnose/Prozedur als in den Kategorien Funktionen/Fähigkeiten gedacht wird, heben die Mindestanforerungen des OPS-Codes 8-552 sinnvollerweise weniger auf die Facharztbezeichnung als auf die Reha-Erfahrung des leitenden Arztes ab. Tatsächlich bleibt es also Ihnen überlassen, ob Sie einen Neurologen oder einen Neurochirurgen als Leiter der Abteilung haben. Ohne die drei Jahre Erfahrung nachzuweisen wird es Ihnen aber nicht möglich sein, die Mindestanforderungen zu erfüllen.

    Zitat


    Original von baeumer-lh:
    Diese Ziffer wurde ja für die Frühreha im Akutkrankenhaus eingeführt.

    Hier liegt ein Missverständnis vor. Die Ziffer wurde nicht für Akutkrankenhäuser, sondern für die Neurologisch / Neurochirurgische Frührehabilitation im Allgemeinen eingeführt. Wo die Reha durchgeführt wird, ist nicht vorgeschrieben, schon gar nicht im OPS. Die Messlatte wurde 2005 etwas höher gehängt, da Akuthäuser, die bislang nichts mit Reha am Hut hatten, den OPS 2004 (8-551) als (Fehl-)Anreiz gesehen haben, Rehamaßnahmen abzurechnen.

    Zitat


    Original von baeumer-lh:
    Frühreha im Akutkrankenhaus gibt es erst seit 2003 (Einführung der DRG).

    Auch das bedarf einer Richtigstellung. Durch die ausdrückliche Einbeziehung von Frührehabilitationsmaßnahmen in die akutstationäre Behandlung hat der Gesetzgeber bereits in den 90er Jahren in § 39 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 107 Abs. 1 SGB V klar gestellt, dass Leistungen zur Frührehabilitation Bestandteil der Krankenhausbehandlung sind. Allerdings bestand ein uneinheitliches Begriffsverständnis und eine unterschiedliche landesrechtliche Zuordnung, so dass das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) eine mit den Ländern abgestimmte Auffassung zur Abgrenzung der Bereiche Frühmobilisation, Frührehabilitation
    und Rehabilitation herausgegeben hat (s. Anlage).

    Zitat


    Original von baeumer-lh:
    Außerdem gibt es offensichtlich 2 Definitionen von Frühreha:
    1. Frühreha Phase B in der Rehaklinik (klassische Definition)
    2. Frühreha im Akutkrankenhaus, analog Phase A, neu eingeführt, hier gemeint.

    Beide von Ihnen genannten Rehabilitationsphasen werden sowohl in Rehakliniken (auch dort gibt es Intensivstationen für die Akut- bzw. Postakutbehandlung) als auch in Akutkrankenhäusern angeboten. Keinesfalls \"meint\" der OPS-Code 8-552 nur die Frühreha im Akutkrankenhaus. Vielmehr nimmt der OPS-Code auf das Phasenmodell der BAR explizit nicht Rücksicht (zumindest werden durch das Barthel-Kriterium Patienten der BAR-Phase C ausgeschlossen). Auch hier gilt: es ist zweitrangig, wo die Leistung angeboten wird; ausschlaggebend ist, dass die Anforderungen erfüllt sind.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy