Wie aus 2 DRG`s bei einer Fallzusammenführung eine DRG?

  • Hallo liebes Forum,

    wie schon des öfteren hast Du mir geholfen, bestimmt auch jetzt.

    Wie wird aus 2 DRG`s bei einer Fallzusammenführung eine DRG gemacht?

    Gruß

    Martin Stüber

  • Schönen guten Tag Herr Stüber!

    Anhand der Daten nach § 301 sieht das folgendermaßen aus:

    • Der zweite Fall wird storniert
    • Die Entlassungsanzeige des ersten Falles wird aufgehoben
    • Ggf wird eine neue Hauptdiagnose festgelegt
    • Eine neue Entlassungsanzeige des ersten Falles wird erstellt, darin sind die Diagnosen und Prozeduren des zweiten Falles enthalten und das Entlassungsdatum ist das Entlassungsdatum des 2. Falles. Die zwischen 1. Entlassung und 2. Aufnahme liegenden Tage werden als Urlaubstage deklariert.
    • Diese Daten werden neu gegroupt


    Wie dies in der Benutzerschnittstelle KIS aussieht, ist je nach Hersteller unterschiedlich. Bei uns wird bei der Freigabe zur Abrechnung bei entsprechenden Voraussetzungen eine Zusammenführung vorgeschlagen oder ist gar erforderlich (bei Fällen nach § 2 Abs 1 und 2 FPV, die ja über die EDV abprüfbar sind).

    Für die Krankenkasse düfte dann der zweite Fall nicht mehr existieren, nur noch der erste mit den zusammengeführten Daten. In userem Kis kommen wir jedoch noch an beide Fälle ran, d.h. wir haben noch beide Aufnahmenummern, sehen aber in beiden Fällen den zusammengeführten Fall.

    Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche noch einen schönen Tag