• Weiß jemand, ob zur MS eine Parese und/oder Plegie kodiert werden darf?

    Diese Kodierung erhöht den Schweregrad und wäre bei besonders betroffenen Patienten sinnvoll.
    Eine Höhe der funktionellen Rückenmarkssschädigung ist in diesem Fall eigentlich auch nicht zu diagnostizieren, da die Schädigung bei einem spinalen Verlauf recht diffus ist

    Gruß ML
    :k_biggrin:

  • Hallo Herr Müller Lüdenscheid,
    (Ich komm mir vor wie bei Loriot :totlach: )

    m.E. kann die Parese/Plegie gemäss D003d \"Symptome als Nebendiagnose\" als Nebendiagnose kodiert werden, da es hier m.E. ein eigenständiges, wichtiges Problem für die medizinische Betreuung datstellt.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • I know, aber....
    ich muß ja die G82.6- (funktionelle Höhe der Rückenmarksschädigung) angeben, was bei MS halt nicht geht!
    ....und wenn man das dann auch nicht kodiert, trudelt so ein netter Brief von einem Kostenträger ein, der diese Diagnose gerne kodiert hätte.
    Weiß evtl jemand, wie der MDK das sieht?

    Gruß ML
    :k_biggrin:

  • Hallo ML,

    m.E. ist die G82.6- nur bei Schädigungen des Rückenmarkes zu kodieren. Hier gilt DKR 0603d. Da es aber hier um eine MS-Erkrankung geht, bei der Sie logischerweise nicht die G82.6- angeben können, ist der Kode auch nicht notwendig, da die Kodierung der D003d folgt.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Verzeihen Sie meine Sturrheit!:d_niemals:


    Aber ist ein akuter Schub einer MS mit einer Myelitis gleichzusetzen?

    ...wenn ja, muß laut 0603d die G82.6- kodiert werden, falls man die G82.- kodieren möchte (und das wollen wir) oder?

    ...weiterhin könnte man zur MS sagen, sie ist eine \"konservativ oder operativ behandelte Krankheit\"(0603d,Z.7)?

    ... was ist mit einer MS in der Remission und der Pat kommt trotzdem zur zyklischen Behandlung (z.B. Volon A), hat weiterhin seine Parese/Plegie, sodaß ich den erhöhten Pflegeaufwand gerne über die G82.- abbilden möchte?

    In allen Fällen brauche ich die G82.6- nicht angeben????????????????

    Gruß ML
    :k_biggrin:

  • Lieber Herr Müller-Lüdenscheid,

    als Neurologe geben ich Ihnen bei der nicht-spinal verlaufenden MS hier vollkommen recht, und wenn sich spinale Herde nachweisen lassen, könnten wir sogar die Schädigungshöhe angeben ( vielleicht für den ICD-10-2006 als Idee ).

    Hessen bewölkt plus (! ) 1 Grad.
    Eckardt

  • Liebe Kollegen,
    ich möchte das Thema MS mit Tetra/Paraplegie bei spinalem Verlauf noch einmal aufnehmen und etwas erweitern.
    Gehen wir davon aus , daß die Höhe der spinalen Beteiligung bestimmt werden kann und wir den Kode für Tetraparese und für die Höhe der RM-Schädigung angegeben habe.
    Wie kodieren Sie in diesen Fällen eine Harninkontinenz?
    Bei Schädigung des Rückenmarkes soll R32 nicht benutzt werden, der korrekte Kode wäre G95.80 (Harnblasenlähmung bei Schädigung des oberen motorischen Neurons). Dieser Kode führt aber (so wie alle Kodes aus G95.8_ sofort in die DRG B61Z (Akute Erkrankung und Verletzung des Rückenmarkes).
    Das gleiche Problem stellt sich bei Myelopathien anderer Genese.
    Darf also ein Kode aus G95.8_ nur im akuten Stadium benutzt werden? Oder ist die Kodierung so korrekt und wir akzeptieren die B61Z?
    Was sagen die Neurologen dazu?
    Oder benutzen Sie N39.48?
    Oder kodieren Sie die Harninkontinenz gar nicht?

    Herzlichen Dank für Ihre Hinweise!

    Sonnige Grüße aus Berlin

  • Lieber Herr Hecke,

    die Genese einer Blasenentleerungsstörung bei MS kann unterschiedlicher Natur sein, die einer differentialdiagnostischen, ggf. fachärztlichen Abklärung bedarf. Meistens folgt einem spinalen Herd eine Detrusor-Sphincteren-Dyssynergie ( G95.84 ). Bei der zusätzlichen Kodierung Harnionkontinenz verfahren wir, wie an einer anderen Stelle im Forum ( R32-Harninkontinenz ) schon ausführlich diskutiert wurde.

    Der Eingang des Falles in die DRG B61Z führt zu einer Heterogenisierung dieses Patientenkollektives, was gerade die Neurotraumatologen in arge Bedrängnis geraten läßt. Da es sich aber um ein lernendes System handelt, werden mittelfristig die Kollektive sauberer getrennt, wenn sie sich ökonomisch abgrenzen lassen. ( Was uns als Codierer nichts angeht, ist, ob man sich mit der B 61 wirklich einen Gefallen tut; aber das müssen andere entscheiden ).

    Hessen, herrliche :sonne: , bei traumhaften 16 Grad ( was man geniesen könnte, wenn man raus dürfte )
    Eckardt

  • Lieber Herr Eckardt,
    ich denke schon, daß es uns als Medizincontroller interessieren sollte, ob der Fall in der B61Z korrekt abgebildet ist.
    Sie haben natürlich recht, es handelt sich um eine sehr heterogene Gruppe.
    Aber meine Frage ist es doch, ob die Codes, welche in die B61Z führen, von den Klinikern korrekt ausgewählt werden und welche Hilfestellungen wir ihnen dazu geben können. Das fällt mir als Internistin schon etwas schwer. Die Kodiersoftware gibt bei jeder Tetra-/Paraparese ( außer zentral bedingt) den Hinweis, daß nicht R32 sonder ein Code aus G95.8_ zu benutzen sei.
    Das Problem haben nicht nur die Neurotraumatologen.
    Auch urologische Fälle mit einer Detrusor-Sphinkter-Dyssynergie, die z.B.eine operativer Versorgung erhalten, gehen durch die Benutzung des o.g.Codes in die B61Z.
    Sollte dann eher ein Code aus N31._ benutzt werden?

    Dies hat hier alles eigentlich nichts mehr mit der MS zu tun, aber das Problem der B61Z beschäftigt mich schon seit längerer Zeit und ich erhoffe mir aus dem Forum weitere (neurologisch)Hilfestellung!

    Herzliche Grüße

    heute keine Sonne mehr

    hecke

  • Sehr geehrte Frau Hecke,

    erlaube Sie mir, Ihre konkreten Fragen mit allgemeinen Aussagen ( unpassend an dieser Stelle : \"Fragen zu praktischen Kodierproblemen\" ) zu versuchen zu beantworten, und selbst auf die Gefahr hin, mich im Forum unbeliebt zu machen :

    In dem lernenden System G-DRG ist das InEK darauf angewiesen, entstehende Kostenentwicklungen bei Kodierkonstellationen mit einer dynamischen Bewertungsrelation zu entlohnen. Da es ein lernendes System ist, können die derzeitigen Entlohnungen nicht immer dem tatsächlichen Aufwand entsprechen und müssen, bis eine entsprechende Anpassung erfolgt ist, durch eine Mischkalkulation „aufgefangen\" werden.

    Um diesem Ansinnen Rechnung zutragen, ist der MdK in Hessen vermutlich dazu übergegangen, auf ein „right\"-coding zu achten ( Nicht „down\"- und auch nicht „up\", viel schlimmer, richtig kodieren ).( Ob meine Einsätzung stimmt, können nur Vertreter des MdK beantworten.)

    Regeln werden in einem System nicht für Friedenszeiten, sondern für den Krieg aufgestellt. Diese Regeln werden weder von den KH noch von den KK aufgestellt; allgemein verbindlich sind nur die Definitionen des Gesetzgebers und seiner nachgeordneten Institutionen ( InEK, DIMDI ). Da aber derzeit für die Anwender noch viele Unklarheiten aus dem existenten Regelwerk bestehen, wurde hier ein Forum ( Meine Frage an das InEK ) eingerichtet, um auf gerade diese hinzuweisen. Es würde mich freuen, wenn die „Legislative\" dieses Forum beachten würde, zumal wir als Diskussionsteilnehmer vielleicht praktikable Vorschläge einbringen könnten. In diesem Zusammenhang möchte ich auf den genialen Beitrag von Hr. Selter ( Fehlbelegung / Wiederaufnahmeregelung ) verweisen.

    Während dieses Anpassungsvorganges wird in diesem Forum gerade von den Beteiligten -zum Teil sehr emotional- disputiert, um zur Klärung beizutragen. Getroffene Meinungen sind subjektiv und wie die Diskussionen zeigen, bisweilen sehr divergent, manchmal hilft hier nur das klärende Wort eines Juristen ( = der Mann für Kriegszeiten; meinen tiefsten Dank an die sich beteiligenden Juristen in diesem Forum ).

    „Aus Blei kann kein Gold gemacht werden.\" Abgebildet werden kann in der Verschlüsselung nur das, was nach der derzeit gültigen Regelungen da ist. Man kann von uns Codieren nicht erwarten, daß wir mehr herausholen, als tatsächlich zu holen ist. Wenn ich mich als Institution in meinem Leistungsprofil dann nicht in einer Mischkalkulation abbilden kann, muß ich nicht meine Codierung, sondern mein Leistungsprofil überdenken; bei den DRG´s sitzen alle in einem Boot ( Ärztliche Leitung, Verwaltung, Klinikbetreiber, ect., ect... ) Die DRG´s verlangen weitreichende Struktur- und Prozessanpassungen in den Krankenhäusern, die in meinen Augen genauso beherzt umgesetzt werden sollten, wie derzeit die Optimierung der Kodierung.

    Mag sein, daß der eine oder andere Thread wie ein Blick in die „Alchemistenküche\" anmuten mag, vielleicht kann hier auch kurzfristig ein „Schnäppchen\" errungen werden, mittelfristig wird sich aber das System anpassen, da eben alle ( KH, KK, MdK, InEK, DIMDI, ... vielleicht sogar ein Gesundheitspolitiker ) dies mitkriegen.

    Zweiflern zu dem Gesagten gebe ich Recht : Wir müssen nur bis dahin, bis die Welt wieder in Ordnung ist, überleben. Aber wie ? :d_gutefrage:

    Hessen mit heftigem Westwind, der einem entgegen bläst.
    Eckardt