Hallo liebes Forum,
ich benötige einen Rat zum folgenden Problem.
Pat. kommt mit \"Unterbauchschmerzen\" zur stationären Aufnahme. Eine Koloskopie und Gastroskopie ergab keinen pathologischen Befund.
Es wurde eine Röntgenuntersuchung der BWS /LWS veranlasst, da die Schmerzen vom Rücken in den Bauch ausstrahlten. Der Befund \"Osteochondrosis intervertebralis und Spondyarthrose im Bereich der unteren LWS.
Weiterhin bestand ein Harnwegsinfekt mit Staph-kokkenbesiedelung der mit Supracombin therapiert wurde.
Eine weitere spezielle Therapie wurde nicht durchgeführt außer eine medikamentöse Behandlung mit Diazepam.
Im Entlassungsbrief wurde als Hauptdiagnose die \"unklaren Unterbauchschmerzen am ehesten vertebrager Genese\" beschrieben.
Nach Überprüfung durch den MDK kam dieser zum folgendem Urteil:
Ursache der Erkrankung konnte nicht geklärt werden -> gem. DKR 008b ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren, hier also die R10.4 (Bauchschmerzen). Die Spondylose ist auch nur eine mögliche Ursache der Beschwerden, also Verdachsdiagnose. Es resultiert die DRG G48A - so der MDK.
Mit dieser Begutachtung / Urteil bin ich natürlich nicht einverstanden. Dann könnte doch noch eher die N39.0 mit B95.7 die Kriterien der HD erfüllen - oder ???
Hoffe auf eine schnelle Antwort.
Danke im Voraus.
ochpowi
:uhr: