Lagerungs- und Schmerzbehandlung

  • Hallo Forum,

    in unserem Haus ist intern eine Diskussion bzgl. der Lagerungsbehandlung und der Schmerztherapie aufgekommen. In dem Aufwachraum der Anästhesie werden Hüft-TEP-Patienten jetzt generell auf einer Antidekubitusmatratze gelagert, in der Regel für maximal ca. 24 Stunden. Einen Lagerungsplan gibt es selten. Dafür wird der Code 8-390 verwendet. Kann man das als Spezialbett verstehen?
    Im gleichen Zuge wird auch die postoperative Schmerzbehandlung mit 8-919 codiert, da die Patienten in der Regel 24 Stunden oder etwas über 24 Stunden im Aufwachraum verbleiben und somit der Passus \" Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am OP-Tag\" dann nicht mehr zutrifft.

    Würden Sie Sie diese Leistungen wie oben beschrieben codieren?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    MFG
    MU

  • Liebe Frau Uphoff,

    meine Antwort lautet hier eindeutig nein :d_neinnein: .
    Zum ersten: Die routinemässige Benutzung einer Antidekubitus-Matratze für 24h postoperativ ist sicher kein Spezialbett.

    Für die Akutschmerzbehandlung gilt: Diese muss die Bedingungen (u.a. zweimal tägliche Visite durch den Schmerzdienst mit Dokumentation der Sypmptome) erfüllen, wobei der OP-Tag nicht zählt. Wird der Patient am ersten postoperativen Tag nicht mehr zwei mal durch den Schmerzdienst visitiert und die Schmerztherapie weitergeführt, kann diese hier auch nicht dokumentiert werden, auch wenn die Schmerztherapie die \"Datumsgrenze\" des OP-Tages überschritten hat.

    Dazu noch etwas Grundsätzliches. Benutzt man in grösseren Maße unkritisch für fast jeden Patienten bestimmte OPS-Codes, so werden diese im Zuge der Kalkulation völlig entwertet, da sich ja dann anhand dieser Codes kein \"höhere Aufwand\" mehr nachweisen lässt.
    Dies schadet dann nur der Vergütung von wirklich aufwändigen Patienten, deren Lagerungmaßnahmen im Luftkissenbett oder aufwendige Schmerztherapie dann keine Chance mehr hat, jemals entsprechend entgeltrelevant zu werden.

    Herzliche Grüße

    Stefan Stern

    Dr. Stefan Stern :sterne:
    Klinik für Anästhesiologie
    Klinikum der Universität München

  • :d_gutefrage:

    Da eine Anti-Deku-Matratze nicht zu einem normalen Krankenbett gehört, ist meiner Meinung nach die Lagerungsbehandlung einzugeben! (Es gibt keine genaue Definition für ein Spezialbett) :defman:

    Was die Akutschmerzbehandlung betrifft stimme ich S.Stern zu.

    :roll: Schönen Tag noch :d_zwinker:

  • Hallo Herr Stern,
    Hallo Herr WiseGuy,

    danke für die Antworten. Auch ich stimme Herrn Stern in allen Punkten zu, wollte mir jedoch eine zweite Meinung einholen.

    Die Antidekubitus-Matratze für vielleicht gerade 24 Stunden ist für mich auch kein Spezialbett, zumal alle Hüft-TEP-Patienten diese Leistung erhalten.

    Bei der Kodierung der akuten Schmerzbehandlung würde ich auch so argumentieren.

    Der OA der Anästhesie ist jedoch anderer Ansicht. Er kodiert auch noch andere Codes, die ich aber nun mal nicht hier besprechen will. Er handelt treu nach dem Motto: \"Viel hilft viel!\" und erhofft sich dadurch wohl die Abbildung der Anästhesie im DRG-Bereich zu verbessern.

    MFG
    MU

  • Hallo Marie Uphoff ,hallo Herr Stern, hallo Herr WiseGuy,

    hatte aus technischen Problemen leider bis jetzt nicht die Möglichkeit sofort zu antworten. Möchte doch noch nachträglich mich dazu äußern.

    MarieUphoff: Die beschriebene Anwendung (Lagerung und Schmerztherapie) perioperativ ist eher schwierig als OPS Ziffer zu rechtfertigen. Hier ist die zeitliche Limitierung vielleicht ein Kritikpunkt.
    Aber:
    Die Ziffer 8-390.0 ist nicht nur festgelegt für die Lagerung in einem Spezialbett( :sterne: was immer damit definitionsgemäß gemeint ist??). Es wird im Untertext nur als z. B. beschrieben. Also wäre eine Dekubituslagerungsbett, wie immer es als technisches \"Highlight\" auf den Intensivstationen genutzt wird oder aber meines Erachtetens auch auf den normalen Stationen genutzt wird, eine Rechtfertigung zur Ziffer 8-390.0 .

    @alle:
    Meiner Meinung nach hat Wiseguy vollkommen recht :dkr: .
    Die Lagerungsbehandlung ist, so meine ich, immer zu kodieren, wenn eine Patient während eines KH-Aufenthaltes gelagert wird.
    Dieser Mehraufwand im pflegerischen und therapeutischen Bereich ist mit einem hohem Aufwand verbunden und ist somit Kodierungspflichtig. Wenn eine Lagerung \"nicht in einem Spezialbett\" erfolgt, dann sollte die Ziffer 8-390.x ausreichen. Beide OPS sind zur Zeit nicht erlöserelevant ! Das ist meines Erachtens ein Mängel. Egal ob auf einer Deku - Matte ode sonst irgendwie. Der Sinn und Zweck einer Deku-Matte sei dahin gestellt. :d_gutefrage:


    Die Lagerung ist trotzdem erforderlich!!!!!
    Denken Sie an die Probleme wenn ein Dekubitus im stationären Bereich entsteht L89.- :d_neinnein: !!!!!!
    Juristisch eine mögliche Katastrophe ggf. als ND erlöserelevant.

    Die Vermeidung ist das Ziel und wird zur Zeit nicht honoriert.
    Eine Problem für das InEK, meines Erachtens.

    Ich kodiere die Lagerungsbehandlung konsequent, denn sie ist so dokumentiert.
    :roll: :roll::roll: Bewegungsprotokoll :roll::roll::roll:(Think positive ).
    Also:
    Sinnvolle Lagerungsbehandlung im stationären Bereich muß honoriert werden.

    Schönen Abend

    Th. Jeromin

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Jeromin,

    Zitat


    Original von Jeromin:
    Die Lagerungsbehandlung ist, so meine ich, immer zu kodieren, wenn eine Patient während eines KH-Aufenthaltes gelagert wird.
    Wenn eine Lagerung \"nicht in einem Spezialbett\" erfolgt, dann sollte die Ziffer 8-390.x ausreichen. Beide OPS sind zur Zeit nicht erlöserelevant !

    Die Lagerungsbehandlung ist nur zu kodieren, wenn es eine \"spezielle\" ist. Es werden auch Patienten \"gelagert\", ohne dass daraus eine Kodierung entsteht. Was allerdings alles unter Lagerungsbehandlung verstanden wird, ist nur beispielhaft im OPS erwähnt.
    Sie setzen mit Ihren Vorschlägen zur Kodierung voraus, dass der optionale Schlüssel von jedem benutzt wird (nur 8-390 darf überhaupt übermittelt werden). Das ist aber ganz bestimmt nicht so (wir benutzen ihn auch nicht). Es stimmt nicht, dass die Schlüssel nicht erlösrelevant sind. Selbst wenn Sie intern den 8-390.x kodieren, werden Sie 8-390 in den Entlassdatensatz übernehmen. Das kann dann sehr wohl erlösrelevant sein (siehe bitte hier).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau