Fehlende Versorgungsmöglichkeiten/AEB-Bogen

  • Sehr geehrtes Forum,

    wir füllen immer wieder einen AEB-Bogen aus, in dem es auch die Möglichkeit gibt ein Kreuz bei \"Fehlender 24h postoperativer Versorgung\" zu machen. Werden diese Fälle überprüft, so geht der AEB-Bogen neben den anderen gewünschten Dokumenten (OP-Bericht etc.) an den MDK. Der MDK entscheidet aber in der Regel ohne den AEB-Bogen zu berücksichtigen, denn die Beurteilung der sozialen Faktoren soll laut MDK die KK regeln. In der Regel werden dann diese Faktoren nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit einem KK-mitarbeiter reicht auch ein Kreuz nicht aus, es muss vielmehr die Situation hinterfragt werden und auch auf Lösungsmöglichkeiten hingewiesen werden. So ist eine arbeitende Ehefrau kein Argument für die fehlende Versorgung, sondern diese hat sich dann Urlaub zu nehmen laut KK-mitarbeiter! Zusätzlich müssen auch die von der KK angebotenen Leistungen, z. B. häusliche Pflege seitens des KH angeboten werden. Die häusliche Pflege erfüllt jedoch nicht die von uns gewünschte 24h postoperative Versorgung, die auch namentlich dokumentiert wird. Es wurde dann auch erwähnt, dass man ja wüßte wie solche Kreuze entstehen würden!
    Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um und kann mir jemand Gerichtsurteile dazu nennen, denn diese soll es schon geben?

    Ich danke schon jetzt für jede Antwort!

    MFG
    MU

  • Guten Morgen.

    Wir benutzen bei uns auch einen AEP Bogen.
    Den Bereich der sozialen Faktoren lassen wir uns von den Patienten durch Unterschrift bestätigen (sofern möglich).
    Hatten wir bisher auch noch keine Probleme (ausser, dass oft vergessen wird das Ding komplett auszufüllen).

    Wenn es sich nur um eine KK handelt, könnte man natürlich auch bei elektiven Eingriffen die Patienten erst mal zur KK schicken, mit der Bitte eine Kostenübernahmeerklärung ihrer KK für eine stationäre Behandlung mitzubringen.

    Soweit ich weiß, ist aber die KK dafür zuständig andere Lösungsmöglichkeiten, als eine stationäre Versorgung, aufzuzeigen. Da gibt es auch ein Urteil, welches sich aber eher auf eine lange stationäre Verweildauer bezieht, wenn ich mich richtig erinnere. Leider weiß ich nicht mehr von wann das Urteil war.

    Gruß
    papiertiger

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Frau Uphoff,
    die Argumentation der KK entspricht den Gründen, warum in unserem Haus kein zusätzlicher Bogen eingeführt wurde. Ein schematisches Kreuzen erregt immer Verdacht. Wir setzen darauf, dass der Arzt bei Aufnahme in Anamnese und Status die Fakten verbal niederlegt, die eine stat. Behandlung erfordern. Funktioniert sicher nicht in jedem Fall perfekt, bewahrt aber vor einer Diskussion über Sinn und Unsinn eines weiteren Formulars, dessen Wirkungen Sie ja trefflich beschrieben haben.
    Mit freundlichen Grüssen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Zitat


    Original von papiertiger:
    Leider weiß ich nicht mehr von wann das Urteil war.

    Ich aber!

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo Herr Schikowski,

    leider kann ich Ihrer Argumentation nun überhaupt nicht folgen!
    Wir haben diese G - AEP Bögen eingeführt um dem aufnehmenden Arzt eine Entscheidungs - und Argumentationshilfe bei der stationären Aufnahme an die Hand zu geben. Und wenn man sich den AEP-Kriterien Katalog einmal näher ansieht, so bietet er nun wahrlich nicht sehr viele Möglichkeiten eine sehr differenzierte Auswahl zu treffen.Sinn und Zweck dieser AEP-Vereinbarung war es schließlich eine Positivliste zu erstellen, welche zum Ausschluss unstreitiger, notwendigerweise vollstationärer Fälle gedacht ist.Ich kann mir nun beim besten Willen nicht vortsellen, daß eine Krankenkasse einen angekreuzten AEP-Bogen beargwöhnt, der in seinem Aussehen übrigens dem G-AEP-Kriterien Katalog sehr ähnlich ist, bloß weil die darin vorgegebenen Kriterien angekreuzt werden.
    Was übrigens den MDK und soziale Indikationen angeht, so hat dieser es noch immer abgelehnt solche in seine Begutachtung einfließen zu lassen und dies immer an den Ermessensspielraum der KK verwiesen! :d_zwinker:
    Für unser Med. Controlling kann ich jedenfalls sagen, daß wir eigentlich ganz glücklich mit der Einführung dieser Bögen sind, alleine schon weil wir diese als medzinische Begründung direkt an die Kassen faxen können und unsere Ärzte nicht auch noch mit dem Verfassen von Stellungnahmen belästigen müssen.
    Immer vorausgesetzt sie werden auch vernünftig und brauchbar ausgefüllt. :d_gutefrage:


    Gruß aus dem Saarland


    S.Helfenstein

    Med. Controlling St.Elisabeth- Klinik Saarlouis

    S.Helfenstein


    Wer den Teufel an die Wand malt, spart Tapete :t_teufelboese: