Sehr geehrtes Forum,
wir füllen immer wieder einen AEB-Bogen aus, in dem es auch die Möglichkeit gibt ein Kreuz bei \"Fehlender 24h postoperativer Versorgung\" zu machen. Werden diese Fälle überprüft, so geht der AEB-Bogen neben den anderen gewünschten Dokumenten (OP-Bericht etc.) an den MDK. Der MDK entscheidet aber in der Regel ohne den AEB-Bogen zu berücksichtigen, denn die Beurteilung der sozialen Faktoren soll laut MDK die KK regeln. In der Regel werden dann diese Faktoren nicht anerkannt. Nach Rücksprache mit einem KK-mitarbeiter reicht auch ein Kreuz nicht aus, es muss vielmehr die Situation hinterfragt werden und auch auf Lösungsmöglichkeiten hingewiesen werden. So ist eine arbeitende Ehefrau kein Argument für die fehlende Versorgung, sondern diese hat sich dann Urlaub zu nehmen laut KK-mitarbeiter! Zusätzlich müssen auch die von der KK angebotenen Leistungen, z. B. häusliche Pflege seitens des KH angeboten werden. Die häusliche Pflege erfüllt jedoch nicht die von uns gewünschte 24h postoperative Versorgung, die auch namentlich dokumentiert wird. Es wurde dann auch erwähnt, dass man ja wüßte wie solche Kreuze entstehen würden!
Wie gehen andere Häuser mit dieser Problematik um und kann mir jemand Gerichtsurteile dazu nennen, denn diese soll es schon geben?
Ich danke schon jetzt für jede Antwort!
MFG
MU