Nachweis "Veränderung der Leistungsstruktur"

  • KHEntgG Abschnitt 2 §3
    ...
    (6) ...Mehrerlöse aus Fallpauschalen, die in Folge einer veränderten Kodierung von Diagnosen und Prozeduren entstehen, werden vollständig ausgeglichen. Sonstige Mehrerlöse werden im Jahr 2003 zu 75 vom Hundert und im Jahr 2004 zu 65 vom Hundert ausgeglichen....

    Hallo, Forum,

    wie können Veränderungen der Leistungsstruktur mit CMI-Anstieg über die Vereinbarung nachgewiesen werden. Wie kann man hier das Upcoding-Argument entkräften ?
    Gibt es irgendwo ein Software-Tool, mit dem Vereinbarung und Ist verglichen werden können, und worüber automatisch die veränderte Leistungsstruktur ermittelt wird ?

    Wer hat Tipps, Infos ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,

    alternativ könnten Sie sich auch an den Krankenhauszweckverband wenden. Die haben nämlich eine Tabelle für die Erlösausgleiche (inkl. eines differenzierten Erlösberichtes) in der man seine Daten einfach einlesen kann und der Rest dann automatisch ermittelt wird.

    Gruss

    Pandur

    :k_biggrin:

  • Hallo,

    welcher Krankenhauszweckverband ist denn gemeint ? Irgendwie unverständlich, warum es hier noch kein Tool gibt... würde doch sicher sein Geld einspielen...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Also die Nebendiagnoseneffizienzberechnung ist ja schonmal ein Ansatz.
    Allerdings stellt sich für mich die Frage, inwieweit das ganze für einen Außenstehenden nachvollziehbar und transparent ist.

    Ich persönlich würde es so einfach wie möglich halten:

    1. Bei welchen DRGs hat man die größten Planabweichungen (positiv und negativ)
    2. Rechnen Sie mal aus, wie sich der Plan-CMI verändert, wenn sie jeweils die 5 größten Abweichungen im neuen Plan berücksichtigen. Ev. haben Sie dann bereits 90% der CMI-Abweichungen erklärt.


    Dabei könnte sich herausstellen, dass gerade bei den stark in den ambulanten Bereich abgewanderten Leistungen eine Unterschreitung des Plans zu verzeichnen war. Diese DRGs haben in der Regel auch sehr niedrige Relativgewichte. Eine Überschreitung des Plans hingegen ist vielleicht gerade bei den Z-DRGs zu erkennen, die ja in 2004 noch frei von Upcodingpotential waren. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben diese DRGs auch ein höheres Relativgewicht, als die in den ambulanten Bereich abgewanderten Leistungen.

    Wenn man diesen Plan-Ist-Vergleich für die wichtigsten Abweichungen aufzeigt und das oben beschriebenen so deutlich heraustritt, sollte das doch ein Ansatz sein.

    Zumindest ist es einfach und transparent.