[f3]Guten Tag,
bei uns gibt es mit einer Krankenkasse Schwierigkeiten bei der Berechnung von Verlegungsabschlägen bei Rückverlegungen.
Folgende Fallkonstellation:
Der Patient wird am 08. mittags in unserem Hause aufgenommen und am gleichen Tag abends zu einer Herzkatheteruntersuchung in ein anderes Haus verlegt. Am 10. wird er zurückverlegt und dann am 14. entlassen. Laut unseren Berechnungen haben wir 5 Belegungstage, so dass wir bei der abgerechneten DRG F60B mit einer MVD von 11 Tagen 6 Abschlagstage berechnet haben.
Nun kürzt uns die Krankenkasse die Rechnung um einen weiteren Tag mit dem Hinweis, dass der Patient ja am Aufnahmetag verlegt worden sei und dieser Tag daher nicht als Belegungstag zu zählen ist.
Der Hinweise auf die gesetzliche Regelung, dass bei Verlegung- bzw. Entlassung am Aufnahmetag dieser als Belegungstag zu rechnen ist (§1 Abs. 7 FPV 2005) wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass diese Bestimmung nur für das aufnehmende, nicht für das verlegende Krankenhaus gelte. Allerdings konnte man mir nicht sagen, wo ich dieses nachlesen könnte.
Hat das jemand von Ihnen vorher schon mal gehört?
Hat die KK wirklich recht?
Vielleicht wurde das ja auch schon mal an anderer Stelle besprochen, aber ich habe nichts gefunden.
Schon mal vielen Dank für alle Antworten.[/f3]
[f3]Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hypki :sterne: [/f3]