Berechnung Fallpreis

  • Hi, ich hab mal eine Grundsätzliche FRage.

    Wenn ich zum Beispiel die L18Z habe.
    Dann hab ich folgende Daten:

    ugVD:2 abschlag ugVD:0,32
    mVD: 10,2 rg= 1,331
    ogVD: 22 zuschlag ogVD: 0,066

    WEnn ich nun einen Patienten nur einen Tag behalten, wie berechne ich dann den Fallpreis??

    Und was ist wenn ich ihn 23 Tage behalten???

    Gruss

  • Hallo Praktikantin,
    Jede DRG hat ein Fallgewicht ( RG oder CW genannt ).
    Wenn keine Zu- oder Abschläge fällig werden wird das volle Fallgewicht berechnet.
    In ihrem Beispiel aus dem FP-Katalog für Hauptabteilungen bedeutet das, daß sie bei Verweildauern zwischen drei Belegungstagen ( Untere Grenzverweildauer )und dem 21 Belegungstagen ( obere Verweildauer ) die volle Fallpauschale von 1,331 ( CW ) X der Krankenhausbaserate berechnen dürfen. Bei einer angenommenen Baserate von 2500 EURO wären das 2668,65 EURO.
    Bei weniger als drei Belegungstagen wird vom Fallwer ( 1,331 9 pro Tag eine Abschlagsbewertungsrelation ( hier 0,320 ) abgezogen.
    Liegt ihr Patient also nur einen Tag bei Ihnen bleibt noch ein fallwert von 0,691 übrig. 0,691 X 2500= 1727,5 EURO.
    Überschreiten Sie die OGVD wir hier ab dem 22ten Tag ein Zuschlag von 0,066 in der L18Z hinzugerechnet. Bei 28 Belegungstagen also 7 X 0.066 = 0,462. 0,462+1,331 = 1,793. Der fall hat also ein relatives Gewicht von 1,793. 1,793X2500 = 44825 EURO.

    Beachten Sie bei eigenen Berechnungen daß im Katalog nicht die OGVD oder die UGVD sondern die ersten Tage mit Zu- oder Abschlag angegeben sind.
    Gruß,
    D.Lindner

    D. Lindner
    Arzt
    Leiter med. Controlling
    St. Marien-Hospital Düren

  • Hallo Praktikantin, liebes Forum,

    die Abschläge bzw.Zuschläge werden mit dem Erlös von der Bewertungsrelation (Spalte 4) verrechnet, also addiert oder subtra.
    Allerdings ist es so, dass die untere Grenzverweildauer hier 3 Tage ist.
    Das heißt, im Katalog ist der erste Tag mit Abschlag ausgewiesen.
    Und bei der oberen Grenzverweildauer ist es so, dass der erste Tag mit Zuschlag im Katalog steht. Also ist die obere Grenzverweildauer in ihrem Beispiel 21 Tage.

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen
    Med. Dokumentar
    Uni Düsseldorf

  • Hallo an Alle,

    ich glaub ich steh irgendwie auf dem Schlauch.

    Also wenn ich einen Patienten 21 Tage behalten, dann hab ich nur das RG von 1,331. WEnn ich ihn aber dann 22 Tage behalten, dann kann ich einmal den Zuschlag berechnen.

    Beim Abschlag genauso. Wenn ich ihn 3 Tage behalten dann wird nur mit dem RG von 1,331 gerechnet und wenn ich ihn aber 2 Tage im haus behalte dann muss ich einmal den Abschlag berechnen, oder??

    Liebe Grüße

  • Hallo Praktikantin, liebes Forum,

    genau so ist es!

    (Der Zuschlag bzw Abschlag wird mit der Bewertungsrelation (1,331)
    verrechnet,also davon abgezogen oder dazugezählt)

    Mit freundlichen Grüßen
    Steffen

  • Hallo Praktikantin, hallo Forum,

    die beschriebene Situation erklärt, warum die Krankenkassen nach wie vor einen Schwerpunkt ihrer Prüfaktivitäten auf die \"Dauer und Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung\" ausrichten. Da sich mit der FPV 2005 die Abschläge und Zuschläge - gegenüber dem Vorjahr - deutlich erhöht haben, werden die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung auch weiterhin in hohem Maße mit dieser Fragestellung zu tun haben. Ich erinnere mich noch gut an die Diskussionen vor Einführung des DRG-Systems, bei denen vielfach die Auffassung vertreten wurde, dass Prüfungen hinsichtlich der Dauer der Krankenhausbehandlung zukünftig eigentlich nahezu irrelevant sein würden.

    Gruß