• Liebe Forumsmitglieder,

    rechtzeitig :boese: zum Start des EBM 2000plus hat das Bundesschiedsamt am 18. März eine Festsetzung zum AOP-Vertrag getroffen.

    Zu finden ist die Entscheidung hier:
    http://www.krankenhaus-aok.de/m05/m05_03/

    Geregelt wird u.a., dass
    die Krankenhäuser bei der Abrechnung der postoperativen Behandlungskomplexe einen Abschlag von 35% der Punktzahl erhalten sowie eine Neuregelung der Vergütung von Sachkosten.

    Jetzt bleibt nur noch abzuwarten, wann die Anlage 1 in einer Version vorliegt, die zur Abrechnung verwendet werden kann.

    Grüsse

    Matthias Offermanns
    Deutsches Krankenhausinstitut

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Hallo Herr Offermanns,

    einige der bei uns tätigen Belegärzte sehen im neuen EBM 2000plus eine deutliche Abstrafung für stationär erbrachte Leistungen.

    Ist dies der Anfang vom Ende des Belegarztsystems oder nur eine subjektive Wahrnehmung Einzelner?

    Viele Grüße

    [mark=weiss][center][comic]Uwe Pfeiffle, MBA[/comic]
    [mark=weiss]Dipl. Betriebswirt (FH), B.B.E. (hons)
    Stellv. Verwaltungsleiter [/mark][/center][/mark]

  • Hallo Herr Pfeiffle!

    Mal sehen wie die Vergütungsvereinbarungen aussehen. Die KVWL soll hier gut Konditionen verhandelt haben. Diese sind leider noch nicht veröffentlicht.
    Danach kann zur Lage der Belegärzte sicher mehr gesagt werden.

    Außerdem: Klapern gehört zum Handwerk. Unsere Belegärzte klagen immer dann am Lautesten, wenn es um Vereinbarungen zur Kostenerstattung geht.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,
    im §15 steht etwas von \"arztbezogenen Frequenzregelungen\", die zukünftig auch im Krankenhaus gefordert werden.
    Kann mir jemand verraten, wo man Informationen über die Anzahl der ambulanten Eingriffe, die die KBV ja wohl schon länger vorschreibt, finden kann.
    Gibt es z.B. für Varizen, Ausschabungen, Leistenhernien etc. Mindestmengen und wenn ja, wo stehen die?

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller,

    gerade auf der Homepage der KV Westfalen-Lippe gefunden:
    Voraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie)
    Entsprechende Vereinbarungen gibt es zur invasiven Kardiologie und zur photodynamischen Therapie.
    Vereinbarungen zu Varizen, Ausschabungen und dergleichen gibt es offensichtlich (noch) nicht.

    Grüsse

    Matthias Offermanns
    Deutsches Krankenhausinstitut

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