Hallo Forum,
muss ich Fälle zusammenführen, die zuvor in DRG L42Z groupiert wurden und anschließend, innerhalb der OGVD,in L43Z landen?
Meines Erachtens handelt es sich weder um eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen,noch um eine Wiederaufnahme in gleicher DRG.
Wer kann mir helfen?
Viele Grüße
Ulrike Mönig