Hallo, Forum,
Wie darf eigentlich abgerechnet werden:
Belegarzt führt ambulant einen Eingriff durch, hernach (am gleichen Tage) stellt sich eine stationäre Behandlungsnotwendigleit heraus und der Belegarzt nimmt den Patienten in seine Belegabteilung auf.
Ist eine OPS-Verschlüsselung der ambulanten Leistung in die Falldaten des dann stationären Behandlungsfalles aufzunehmen (analog zu \"Ambulantem Operieren\"). Wäre also im Nachhinein auch der ursprünglich ambulante Eingriff, sowohl für den Belegarzt, als auch das Krankenhaus so abzurechnen, als hätte er von vorneherein stationär stattgefunden ?
Meines Erachtens eigentlich \"Nein\", aber unter Berücksichtigung des BSG Urteils vom 4.3.2004, B 3 KR 4/03 R http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechts…484&pos=0&anz=1
möchte ich dies hier einmal hinterfragen...
Mit freundlichen Grüßen
C. Hirschberg