Hallo,
ich hatte diese Frage im Forum bereits einmal aufgeworfen, möchte Sie aber nun gerne weiter nach oben reichen...
Wir haben immer wieder Pat. aus einer psychiatrischen Klinik in der Nähe. Dabei sind auch (alte) Pat., die letztlich dort \"chronisch\" hospitalisiert sind.
Wir als Akut-Haus bekommen diese Pat. in der einen Woche z.B. mit dekompensierter Herzinsuff., in der übernächsten mit Pneumonie oder auch mal erst nach 2 Monaten wieder mit z.B. Schenkelhalsfraktur.
Sie werden vom psychiatrischen Krankenhaus zu uns verlegt, wieder zurückverlegt und wieder zu uns herverlegt.
Formal ist eine Fallzusammenführung bei Rückverlegung notwendig.
Praktisch aber trägt das Akut-Haus das Morbititätsrisiko dieser psychiatrischen Pat.
Besteht da Aussicht auf eine Veränderung der Rückverlegungs-Regelung?
Mit freundlichen Grüßen
P.Dietz