GOÄ und Medikamente

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    eigentlich sind es zwei Fragen die ich habe. Ich schreibe derzeit an meiner Diplomarbeit. Hierzu bräuchte ich eine GOÄ und den DKG-NT. Kann man sich diese irgendwo kostenlos herunterladen? (als Textdatei, Excel, Word, PDF, ...)?

    Und nun zur eigentlichen Frage. Im Rahmen der patientebezogenen Kostenträgerrechnung werden die Leistungen die entstanden sind direkt dem Fall / Patienten zugeordnet. Dies erfolgt sicherlich auch für Sachmittel. Während in der GOÄ (beispielsweise) die Leistungen mehr oder weniger gut abgebildet sind frage ich mich ob es eine solche GOÄ auch für Sachmittel/Medikamente/Implantate/Transplantate/... gibt? Also eine art Standardkatalog. Oder werden in der Regel die krankehausindividuellen Artikelbezeichnungen / Artikelnummern verwendet?

    Besten Dank für eure/Ihre Antworten.

  • Hallo Herr Thomson!

    In Bezug auf eine kostenfreie GOÄ kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Einen Katalog von Sachmitteln / Medikamenten etc. gibt es nicht.
    Der § 10 GOÄ regelt abschließend, welche Medikamente und Materialien nicht neben den Gebühren Abrechnungsfähig sind. Alles was dort nicht gelistet oder in einer Leistungsdefinition ausgeschlossen wird, ist neben den Gebühren berechnungsfähig.

    Ein Katalog würde auch wenig sinn machen, denn jedes Haus / jeder niedergelassenen Arzt bevorzuht utnerschiedliche Hersteller. Außerdem dürfen nur die dem Haus / Arzt entstanden Kosten berechnet werden. Diese differieren in nicht unbeträchtlichem Maße.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer