Kodierung Epilepsie nach SDH

  • Liebe Neuro-Controller,

    haben einen Patienten 79jährig, der (auswärts) am 16.4. trepaniert wurde wg. subduralem Hämatom nach SHT.
    Hatte dann am 19.4. erstmals Grand-Mal-Anfall, kam nach weiteren Anfällen dann (also zur Einstellung der symptomatischen Epilepsie) am 30.4. zur Aufnahme auf unsere neurologische Akustation. Blieb da 2 Wochen.

    Nebendiagnosen E14.91, F06.3, (I10, I25.10).

    Kann ich ihm HD S06.5 (Traumat. Subdur. Häm.) geben (-> B78Z Intrakran. Verletzung = CW 1,58), da ja schließlich die Epilepsie eigentlich nur ein Symptom des SDH ist, oder muß ich G40.3 geben (-> B76A = CW nur 1,13)?

    (Nebenfrage: Ist die symptomatische Grand-Mal-Epilepsie, die wir hier häufig haben, am ehesten mit G40.3, oder .4, oder .8 richtig erfaßt?)


    Vielen Dank für Hilfestellung

    Gruß

    Dr. Martin Kleinschmidt
    Arzt / Med.Contr.
    Alexianer KH Krefeld

  • Guten Abend,

    bin kein Neuro-Controller, aber ich antworte Ihnen trotzdem mal:

    1 - ich denke nicht, dass man hier das SDH als HD wählen kann, HD ist m.E. die Epilepsie (vgl. DKR 002a, Beispiel 3). Wenn es sowas gäbe wie "Zustand nach Trepanation vor 2 Wochen" wäre das die ND, unter der Annahme, dass hier ein anderer Ressourcenverbrauch vorliegt, als bei "normalen" Epilepsien (man könnte vielleicht einen mir verhasste Z-Code wie "Zustand nach irgendeinem Eingriff in der Eigenanamnese" nehmen - kann man aber auch lassen) Die S06.5 geht aber nicht als ND, sie liegt ja nicht beim aktuellen Aufenthalt vor.
    Wenn dieser Patient bei Ihnen vorbehandelt worden wäre (vielleicht auch, wenn woanders ...?) stellt sich in Zukunft (Abrechnungsregeln) natürlich die Frage, ob überhaupt 2 DRGs zur Abrechnung kommen, oder ob das vielmehr als eine DRG "Trepanation bei SDH mit KK" läuft.

    2 - Auf Ihre Nebendiagnosen käme hier niemand, aber hier gibts auch keine Neurologie: F06.3 "organische affektive Störung" ist ja wirklich hübsch und hat auch ordentlich CCL, was steht denn da klinisch dahinter, dass Sie die verteilen? Andererseits müsste jeden Internisten (dem nie die F06.3 einfiele) schaudern, angesichts des "nicht näher bezeichneten" (ob Typ 1 oder 2) Diabetes-Typs (E14.), immerhin ja entgleist (.91) (Hier war lange die E14.90 der Standardcode ...)

    3 -
    <mkleinschmidt>
    Nebenfrage: Ist die symptomatische Grand-Mal-Epilepsie, die wir hier häufig haben, am ehesten mit G40.3, oder .4, oder .8 richtig erfaßt?
    </mkleinschmidt>
    Aus dem Bauch heraus: punkt3, punkt4 (wenn Inklusiva passend) oder punkt6. punkt8 halte ich für klar falsch, da dieser Code nicht zwischen fokal und generalisiert unterscheidet.

    4 - das wäre ein schönes Beispiel für das neue mydrg-Forum "Fragen zu praktischen Kodierproblemen" gewesen.
    Schauen Sie mal rein (ok, derzeit noch nicht allzu voll da).

    5 - auf den Unterschied zwischen CW 1,1irgendwas und 1,5 würde ich pfeifen. Selbst wenn diese RG so übernommen werden, lohnt hier das Abweichen von den KR (m.E.) sicher nicht.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

  • ?( ?( ?( hat die Neurochirurgie den Patienten am 16.04. trapniert und dann mit grand mal Anfällen entlassen? Oder ist er von den Neurochirurgen zu Ihnen verlegt worden?
    Ich finde auch, die Frage ist, ob das zwei DRG´s sind, was ich als Hexe vom MDK :besen: :besen: :besen: vehement bestreiten würde. Der Patient hätte direkt von der NC neurologisch vorgestellt und gegebenenfalls medikamentös eingestellt gehört. Wenn man aber erst abwarten wollte, ob sich die grand mal Anfälle von alleine wieder geben, dann ist sicher der Aufnahmetermin 30.04. in der Neurologie ungewöhnlich knapp.
    Grenzverweildauern werden uns hier weiterhelfen, zumal in diesem Falle ein echter ursächlicher Zusammenhang mit den "beiden" Hauptdiagnosen ist (für mich wäre es dann nur HD subdurales Hämatom und ND grand mal).
    Von der ND E14.91 kann ich auch nur dringend abraten (zumal ich jetzt mal ketzerisch sagen möchte: die -1 an fünfter Stelle möchte ich bezweifeln, oder gab es echte entgleiste Astrupwerte? Wahrscheinlich war nur der Zucker ein bisschen hoch, oder?;) :x )
    Ich bin gespannt, wie lange sich die E14 noch halten wird (wäre für mich als MDK ein Indikator für schlechte Verschlüsselungsqualität).

    Nichts für ungut und schönen Abend
    Patricia
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • :3 "trepaniert" natürlich, "trapniert" hört sich so nach landwirtschaftlichem Fachjargon an....
    --
    Patricia Klein

    Patricia Klein

  • Lieber Herr Kleinschmidt,

    wenn man von den bisherigen Kritikpunkten der Nebendiagnosen absieht -- ich würde sehr wohl die den Anfällen zugrunde liegende Störung als ND zuordnen, also die Subdurale Blutung, aber generell natürlich nur dann, wenn es diesbezüglich einen Kausalzusammenhang gibt. Beispiel in den DKR D002a Beispiel 3. Auch dort wird nur der Anfall behandelt, die zugrunde liegende Störung aber (sehr wohl) als ND kodiert.

    Diese Äthiologiezuordnung ist ja immer wieder Thema in den DRG, sei es mit dem +/*-System oder z.B. den Regelungen zu Folgezuständen (DKR D005a, 0601a).

    Ich bin nur immer wieder über die -- durchaus begründete! --Meinungsvielfalt zu Kodierfragen überrascht. Zeigt deutlich, dass da bei der DRG-Einführung bislang mit ziemlich heißer Nadel gestrickt wurde.

    Gruß Drewsen