Fallzusammenführung

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Pat. war zur Strahlentherapie stationär vom 11.11. - 23.12.04 (VD: 42 Tage) bei uns und bekam die DRG R40B (oGVD: 35 Tage). Wurde dann wegen Weihnachten entlassen und am 27.12. für 3 Tage zur beendigung der Therapie noch einmal stationär aufgenommen.

    Die Kasse will nun, dass wir die Fälle zusammenführen.
    Doch laut Wiederaufnahmeregelung in die selbe Basis-DRG müssten wir den Fall nicht zusammenführen, da der Pat. ja nicht innerhalb der oGVD wiedergekommen ist. Sehe ich das richtig?

    Wie würden Sie verfahren?

    Gruß,

    A. Haerting

  • Zitat


    Original von A. Haerting:
    Sehe ich das richtig?

    Wie würden Sie verfahren?

    Gruß,

    A. Haerting

    Hallo Frau Haerting,

    die Antwort lautet ganz klar JEIN.

    Es existiert ein Schreiben des BMGS vom 22.04.05, gerichtet an die DKG und die KKs.
    Unter dem Betreff: Einführung des DRG Systems ... heißt es u. a. :\" Wenn ein Patient die KH Behandlung kurzzeitig unterbricht, die stationäre Behandlung oder ein Behandlungsintervall jedoch nicht abgeschlossen ist, liegt nach Auffassung des BMGS keine Entlassung, sondern eine Beurlaubung vor. Es kann dann nur eine FP für die Behandlung abgerechnet werden. Es ist dabei unerheblich, ob eine FP von der Wiederaufnahme ausgeschlossen ist. Entscheidend für die Abrechnung einer weiteren FP ist die Entlassung...\"

    Aus meiner Sicht also Beurlaubung vom 23.12- 27.12, gleiche DRG mit Zuschlägen für UGVD überschreitung.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Frau Haerting.

    Herr D.Duck hat recht. Sie haben den Pat. über Weihnachten \"nur\" beurlaubt, die Therapie wurde unterbrochen und nach Weihnachten erst beendet.
    Somit ist ein Behandlungsfall und Sie dürfen die DRG nur einmal abrechnen (natürlich mit den Zuschlägen für die Tage, wo er bei Ihnen war(nicht für den Zeitraum der Beurlaubung)).

    Gruß
    :sonne:
    AOWT

  • Hallo Herr D. Duck,

    danke für die Antwort. doch jetzt habe ich leider vergeblich nach dem Schreiben der BMGS gesucht.
    Können sie mir sagen, wo ich es finde.

    danke schon mal im voraus.

    A. Haerting

  • Zitat


    Original von A. Haerting:

    Können sie mir sagen, wo ich es finde.

    danke schon mal im voraus.

    A. Haerting

    Hallo Frau Haerting,

    auf meinem Schreibtisch. Bringt Ihnen aber nichts.

    Leider habe ich keine Möglichkeit, etwas einzuscannen. Zur Not hier suchen oder DKG anfragen.
    Tut mir leid, hier nicht konkret helfen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck