• Hallo,

    vor den DRGs gab es ja die sogenannte Duale-Finanzierung der Krankenhäuser, oder?? Und zu dieser Zeit gab es einen Krankenhausplan, worin alle Krankenhäußer drin standen.

    Was genau war dieser Krankenhausplan und wer kann mir mehr zur Situation vor der Einführung der DRGs sagen??

    Ich will nämlich beide Situationen vergleichen.

    Gruss und vielen vielen Dank

  • Schönen guten Tag Praktikantin!

    Die Planungshoheit und damit die Sicherstellung der stationären Gesundheitsversorgung liegt bei den Ländern. Dies ist nach wie vor so. Auch die Duale Finanzierung (Investitionskosten werden durch das Land, Laufende Kosten durch das Budget finanziert) gibt es nach wie vor. Es ist allerdings so, das zweifellos beides an Bedeutung verliert.

    Der Krankenhausplan weist die Krankenhäuser mit Abteilungen und Abteilungsbezogenen Bettenzahlen aus. Während früher das Land diesn Plan selbst festgesetzt hat, wird diese Aufgabe (zumindest in Hessen) zunehmend an die Landeskrankenhauskonferenzen (Bestehen aus Vertretern der Träger, der Kassen und des Landes) deligiert.

    Die Ausweisung des Bettes ist im DRG-System auch nicht mehr wirlich bedeutend, da eher die Leistungen zählen. Allerdings gibt es zwei wesentliche Folgen des Krankenhausplanes. Zum Einen wird das aufgeführte Krankenhaus (zu einem geringen Teil) nach der Bettenanzahl gefördert und zum Anderen ist ein im Krankenhausplan aufgeführtes Krankenhaus automatisch zur Versorgung von Kassenpatienten zugelassen (Krankenhäuser die nicht im Krankenhausplan aufgeführt sind, bedürfen zur Versorgung von Kassenpatienten eines Vertrages mit den Kassenverbänden).

    Grundlage der Krankenhausplanung ist das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) und die entsprechenden Landeskrankenhausgesetze. Vielleicht hilft ein Blick in diese Lektüren weiter.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,