Ursprüngliche Fraktur oder Komplikation als HD?

  • Hallo liebes Forum!

    Ich habe ein Problem und brauche Ihre Hilfe.
    Ein Patient wurde mit dislozierter Schenkelhalsschraube bei Zustand nach Gammanagelung einer pertrochantären Femurfraktur aufgenommen. Bei diesem Patient wurden der Gammanagel entfernt und eine zementierte Hüft-TEP mit Schnapppfanne implantiert.
    Ich bin der Meinung, dass HD=S72.10 ist und ND=T85.9 ist. Unser Traumatologe ist aber der Meinung, dass in diesem Fall T85.9=HD sein muss.
    Ist HD=S72.10 --> DRG I05Z ( finde ich passender ) als X06A bei HD=T85.9

    Schönen Feierabend wünsche ich allen. :sterne:

  • Hallo Sophie,

    HD ist die T84.1( Mechanissche Komplikation durch eine interne Osteosynthesevorrichtung an Extremitätenknochen) hier die Dislokation der Hüftkomponente des Gammanagels. Das ist der Grund der notwendigen weiteren Behandlung u. Aufnahmegrund, nicht die (bereits durch Gammanagel behandelte) Fraktur. Auch ist keine neue Fraktur hinzugekommen, die dann ggf. die Def. einer Hauptdiagnose erfüllt. Die Fraktur die ihrer Beschreibung nach noch nicht konsolidiert war und den Verfahrenswechsel bedingte ist ND.
    MfG
    Michael_s

  • Hallo Michael,

    ganz so einfach sollte man es sich nicht machen. Die T84.1 ist zwar statt der T85.9 der korrekte Code, aber bevor man die T84.1 zur HD macht – weil es nichts Besseres gibt -, sollte man sich schon überlegen, wie es zur Dislokation der Schraube kommen konnte. Denn nicht jede gelockerte Schraube wird gleich gegen eine TEP ausgetauscht noch dazu gegen eine mit Schnapppfanne. Da müssen also besondere Verhältnisse vorgelegen haben, die mit großer Wahrscheinlichkeit codierrelevant sind.

    Warum dislozierte die Schraube?

    War es eine wieder abgerutschte Fraktur?
    War es eine Pseudarthrose?
    Penetrierte die Schraube ins kleine Becken?
    War es eine Hüftkopfnekrose?
    War es während der Akutbehandlung oder später?
    Bröselte alles auf Grund von Osteoporose auseinander?
    Usw. usw.

    Erst wenn man wirklich nichts anderes findet, kann man bei der T84.1 als alleinige HD-relevante Diagnose bleiben. In den anderen Fällen geht die T84.1 in das zweite Glied zurück nämlich als ND, denn auch das hat Vorteile, denn die T84.1 ist im Gegensatz zu vielen orthopädisch-/traumatologischen Diagnosen CC-behaftet.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin