• Hallo Forum,

    die Krankenkassen haben sich offensichtlich mal wieder etwas neues einfallen lassen, um aus der Zahlungspflicht zu kommen.

    Mandanten haben mir berichtet, dass sich bei der Übermittlung der 301-Datensätze neuerdings folgendes Problem ergibt:

    Wenn keine Kostenübernahme für einen Patienten vorliegt ( oder zumindest nicht für den gesamten, vom Krankenhaus beantragten Zeitraum ), werden die 301-Datensätze automatisch zurückgeschickt, ohne dass die Kasse die Datensätze geöffnet und gelesen hätte. Eine Mitarbeiterin einer Krankenkasse hat in einem Telefonat mit der Buchhalterin zugegeben, dass die Kasse eine Art Firewall geschaltet hätte, so dass die Datensätze, für die keine Kostenübernahme vorläge, gleich zurückgeschickt werden würden.

    Hat hier irgend jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wenn ja, kann man dem Problem EDV-mäßig begegnen?

    Vielen Dank für feedback

    Attorney

    Rechtsanwältin

  • hallo frau attorney,

    das sich die kostenträger bewusst aus ihre zahlungspflicht mogeln wollen, halte ich für eine böswillige unterstellung :a_zornig:
    es wird ihnen als leistungserbringer ja auch keine vorsätzliche erlösoptimierung durch upcoding unterstellt :noo:

    nun zu dem problem. es hört sich ganz nach einem EDV bug an. in diesem fall sollte sich das RZ der KK die sache mal ansehen. evt. läuft dort schon die automatische DTA verarbeitung, da gibts öfters mal probleme ...

    viele grüße aus dem norden :sonne:

  • Hallo Herr Gleitzeitökonom,

    sorry, ich wollte nicht behaupten, dass die Krankenkassen grundsätzlich absichtlich nicht zahlen. War vielleicht etwas unglücklich formuliert.
    Es ist in diesem Fall nur so, dass die Mitarbeiterin der Kasse gegenüber der Klinikmitarbeiterin ausdrücklich von einer Firewall gesprochen hat, die die Datensätze wieder zurückschickt, wenn keine KÜ vorliegt. Offensichtlich kann man also in der Software irgendwelche Einstellungen vornehmen, die einen solchen Rücklauf der Datensäte veranlassen. DAS kann es aber nicht sein, die Kasse muss doch wenigstens die Datensätze prüfen, um dannn zu entscheiden, ob und für welchen ( weiteren )Behandlungszeitraum sie die Kosten übernehmen.

    Nach Schilderung der Klinikmitarbeiterin kommt es in manchen Fällen ja noch nicht mal zu dieser Prüfung, weil die Datensätze gleich zurückkommen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

    Attorney

    Rechtsanwältin

  • Hallo Attorney,

    als Kassenmitarbeiter kann ich ein Lied von derartigen Problemen singen. Aber um es ganz deutlich zu sagen, es geht nicht darum sich vor der Zahlung zu drücken!!! Unser System hat nun mal eine Vorprüfsoftware, die nur \"gültige\" Sachen durchlässt. Somit werden viele Sachen einfach per EDV zurückgewiesen, ohne dass hier ein Sachbearbeiter auch nur eine Ahnung davon hat, dass ein Krhs versucht hat eine Meldung einzuspielen.
    Sorry, man kann es sehen wie man will. Man könnte natürlich so wie Sie argumentieren, dass sich der Mitarbeiter der Kasse die Sache angucken sollte und dann mit normalem Verstand entscheidet, ob das in Ordnung ist oder nicht.
    Im Zeitalter der Technik werden aber viele Aufgaben durch den PC übernommen. Dies hat zur Folge, dass die Reihenfolge (zuerst muss die Einspielung der Daten erfolgen, dann die KÜ durch die Kasse, dann die Entlassung und dann die Rechnung) eingehalten werden muss, da die Vorprüfsoftware nun mal nicht mit normalem Menschenverstand entscheidet, sondern sich einfach an festgelegte Regeln hält.

    MFG

    Mr. Freundlich

  • Hallo Forum,

    bei allen Verständnis dafür, dass es für alle Beteiligten erforderlich ist Arbeitsprozesse zu optimieren, muss doch immer darauf geachtet werden, sich im Rahmen des geltenden Rechts zu bewegen.

    Die Abweisung von Datensätzen, vor allem von Rechnungssätzen wegen des Fehlens einer Kostenübernahme ist schlicht rechtswidrig, da nach der ständigen Rechtssprechung des BSG die Kostenübernahmeerklärung lediglich deklaratorische Wirkung hat und somit die Zahlungspflicht der Krankenkase nicht vom vorliegen einer Kostenübernahme abhängt (z. B. BSG B 3 KR 11/ 01 R - \"Die Kostenübernahmeerklärung hat für den Zahlungsanspruch des Krankenhauses dagegen keine konstitutive Bedeutung in dem Sinne, daß davon die Zahlungspflicht der KK abhängt. Das LSG hat zu Recht deutlich gemacht, daß der Streit der Beteiligten über die Frage, ob die Beklagte nach den Rahmenverträgen berechtigt war, Kostenübernahmeerklärungen zu befristen, auf den Zahlungsanspruch der Klägerin keinen Einfluß hat. Die Kostenübernahmeerklärung hat lediglich eine beweisrechtliche Funktion, falls sie abgegeben wird und den Behandlungszeitraum abdeckt.\")

    Mit freundlichen Grüßen

    Mährmann

  • hallo frau attorney,

    ich kann ihren unmut verstehen... das kassen absichtlich \"fehlerhafte\" DTA sätze blocken, halte ich für sehr bedenklich. es gibt halt überall schwarze schafe :boese:

    bei uns werden die nicht verarbeiteten DTA sätze in einen pool umgeleitet, wo dann manuell geprüft wird warum eine abweisung erfolgte.

    falls die betroffene kasse in ihrer nähe ist, dann vereinbaren sie doch einfach mal einen termin und besprechen das problem.

    viele grüße

  • Hallo Herr Gleitzeitökonom,

    danke für den Tip, ich werde mit meiner Mandantin und der betroffenen Krankenkasse mal einen Besprechungstermin vereinbaren, mal sehen, wie das ausgeht.
    Ich werde dann berichten

    Greetz

    Ms. Attorney

    Rechtsanwältin