Hallo Forum !
Wer kann mir bitte auf die Sprünge helfen:
Ich habe im Kopf, dass für Kinder <1 Jahr, das Geburtsgewicht angegeben werden muß. Leider weiss ich nicht mehr, woher ich diese Info habe? Wo stand das noch mal genau ?
MfG
Hallo Forum !
Wer kann mir bitte auf die Sprünge helfen:
Ich habe im Kopf, dass für Kinder <1 Jahr, das Geburtsgewicht angegeben werden muß. Leider weiss ich nicht mehr, woher ich diese Info habe? Wo stand das noch mal genau ?
MfG
Hallo Herr Gust!
Das steht im SGB V § 301, Punkt 3.
Das ist die Vereinbarung über die Datenübermittlung an die Krankenkasse.
:chirurg:
--
Viele Grüße aus Sachsen
dzierold
Halli hallo!
Jetzt muß ich auch noch mal in darauf zurückkommen.
Woher kommt die Aussage, daß die Daten innerhalb von 3 Werktage übermittelt werden müssen? Im SGB V § 301 steht nämlich nix davon.
:bounce:
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Viele Grüße aus Sachsen
dzierold
Guten Morgen Herr Gust,
nur zur Ergänzung: es muss im Datensatz nicht das Geburtsgewicht (das galt früher mal und beruhte wohl auf einem Übersetzungsfehler deraustralischen Vorschriften) sondern das Aufnahmegewicht bei Kindern < 1 Jahr übermittelt werden.
Die Verpflichtung "innerhalb von 3 Tagen" steht ebenfalls im §301, nämlich in §4 Abs. 4.
Mit herzlichen Grüssen
Hallo Frau Zierold,
die Erfordernis der Übermittlung der Daten innerhalb von drei Werktagen findet sich im Landesvertrag wieder. Im Landesvertrag NRW heißt es beispielsweise in § 6 (2):
"Bei teil- oder vollstationärer Aufnahme eines Patienten leitet das Krankenhaus möglichst innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufnahme des Patienten der zuständigen Krankenkasse einen Aufnahmesatz nach der Datenübermittlungs-Vereinbarung (vgl. § 8 Abs. 1) zu."
Viele Grüße
Hartmut Prenosil