Hallo Mitstreiter,
sind bereits zu nachfolgender Konstellation Erfahrungswerte bekannt bzw. wie ist die herrschende Meinung bezüglich der Durchsetzbarkeit gegenüber der Krankenkasse:
1)vorstationäre Abklärung am 15.05. im DRG-Bereich zum Ausschluss bzw. Abklärung einer neurologischen Erkrankung
2)noch am selben Tag Aufnahme im BPflV-Bereich (Psychiatrie)
des gleichen Krankenhauses.
Wir tendieren zu der Ansicht, dass eine Abrechnung sowohl der vorstationären Pauschale als auch der Pflegesätze ab 15.05.05 möglich ist. Die Neurologie stellt unserer Meinung nach ein eigenes \"Krankenhaus im Krankenhaus\" in dem hier vorliegenden Beispiel dar. Somit ist eine Abrechnung möglich.
Für Ihre Einschätzung im voraus vielen Dank
KM