Hämatomausräumung bei Mamma-Ca

  • Hallo!
    Unsere plastischen Chirurgen haben eine Patientin, die in einem anderen Haus wegen Mamma-Ca mastektomiert und auch schon nach Hause entlassen worden war, hier revidiert. Die Patientin hatte ein Hämatom entwickelt, was hier ausgeräumt wurde. Unsere HD war T81.0 (DRG X63Z), da die Komplikation ja hier der Aufnahmegrund war.
    Die Kasse meint nun, dass aufgrund der Codierrichtlinie 0201d die Hauptdiagnose C50.1 sein müsse (DRG J62B). M.E. bezieht sich die zitierte Codierrichlinie, nach der multiple Operationen beim Malignom immer wieder dieses als HD angeben müssen, nicht auf eine Komplikation wie ein Hömatom, da es sich hierbei ja um ein Ereignis handelt, dass eine Komplikation bei einer jeden Operation sein kann, also i.a. nicht ein Spezifikum einer Malignomerkrankung darstellt.
    Wie ist Ihre Meinung und haben Sie Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen?

  • Hallo Joalneu,

    auch ich stehe dem von Ihnen gewählten Kode kritisch gegenüber.
    Hier sind auch die DKR D002d (Hauptdiagnose)Unterkapitel \"Erkrankungen und Störungen nach med. Maßnahmen\" zu beachten. Dort finden Sie, dass Kodes aus aus T80-T88 nicht zu verschlüsseln sind, wenn ein spezifischerer Kode vorliegt oder die ICD die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes untersagt (durch Exklusivum).

    Auf die Schnelle finde ich keinen spezifischeren Kode.

    Zu Ihrer Verteidigung könnten Sie die DKR D002d, Unterkapitel \"Zuweisung eines Symtoms als HD\" heranziehen- obwohl es sich bei dem Hämatom ja um eine Komplikation und kein Symptom handelt.

    Insgesamt erscheint mir die Argumentation des MDK treffender.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Die DKR besagt:

    Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben,.....

    Hier wird keine Behandlung etc. bezüglich des Malignoms durchgeführt. Deswegen wird in diesem Fall keinesfalls das Malignom zur HD, weil hier dann die D002d anzuwenden ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau