Hallo Forum!
Leider scheint die Benachrichtungsfunktion des Forums nicht funktioniert zu haben, denn ich habe gar nicht mitbekommen, wie lebhaft meine scheinbar banale Frage diskutiert worden ist.
Insofern hat Herr Selter natürlich recht:
Zitat
Original von Selter:Ein nettes Problem...
Im übrigen kann ich mich glaube ich am ehesten mit dem Vorschlag von Herrn Ziebart anfreunden. Denn es geht eben nicht um eine Nebendiagnose, sondern um die Fälle, die mit einer (physiologischen) Neugeborenengelbsucht aufgenommen werden und auch eine gescheite Diagnose brauchen. Hiermit also herzlichen Dank für die P96.8! Obwohl es natürlich in der Tat wünschenswert wäre, dass die Kodierrichtlinien die P59-Kodes erlaubten, auch wenn keine Fototherapie erfolgt. Denn der höhere Aufwand - und damit die höhere DRG - wird ja eh über den Prozedurencode 8-560.2 abgebildet.
Aus dem heute sonnigen westlichen Ostwestfalen