Hallo liebes Forum,
ich habe eine spezielle Frage zu einem möglichen Wiederkehrerfall in unserem Haus.
Bsp.: Ein Patient wurde bei uns aufgenommen und die DRG R61C abgerechnet. Er wurde verlegt in ein anderes Krankenhaus und kam 1 Woche später zurückverlegt. Der nächste Aufenthalt hat wieder die DRG R61C.
Eigentlich würde ich die beiden Aufenthalte zusammenführen, weil der Patient innerhalb von 30 Tagen zurückverlegt wurde. Nun ist aber im DRG-Fallpauschalenkatalog 2005 in der Spalte 13 \"Ausnahme von Wiederaufnahme\" ein Kreuz.
Werden diese Fälle nun doch nicht zusammengeführt?
Über einen Rat würde ich mich freuen.
M. Köppert