Hallo Forum,
bei Patienten, bei denen man das ZE für die Dialyse abrechnen kann, verweigert die Kasse die Zahlung des ZE am Entlassungstag. Als Begründung wird angegeben, der Patient sei ja mehr oder minder mobil, könne daher früh entlassen werden, damit er dann noch nachmittags in \"seiner\" Praxis dialysiere.
Das Ergebnis ist in vielen Fällen eine vom KH tatsächlich durchgeführte Dialyse (weil die obige Argumentation im übrigen lebensfremd ist) - die das KH nicht bezahlt bekommt.
Also vielleicht habe ich ja was übersehen, aber eine Rechtsgrundlage für diese Argumentation kann ich aus KFPV 2004, FPV 2005 und KHEntgG nicht erkennen.
Habe ich da etwas übersehen ?
Gibt es Tipps von anderen KH, die das gleiche Problem haben ?
Was meinen die Erlösminimierer zu diesem Vorgehen ?
Gruß,
CB