Abhängigkeit vom Respirator

  • Hallo Forum,

    weiß jemand, ob an die Verwendung der Z99.1 an Bedungungen geknüpft ist.
    Beispiel: Darf sie kodiert werden, wenn ein Patient sein beatmungsgerät zu Hause jeden Tag 4 h benutzt?
    Muss eine durchgängige Benutzung vorhanden sein, also 24 h ?
    In den Kodierregeln ist darüber nichts zu finden.

    Grüße

    Labi

  • Schade, dass niemand antwortet, denn für uns wäre es sehr wichtig.
    Beispiel:
    Patienten mit häuslichem beatmungsgerät kodieren wir mit Z99.8 (mit ccl=0), falls keine durchgängige Beatmung erfolgt, was die Mehrzahl der Patienten ausmacht und bei 24-h-Beatmung Z99.1 (mit ccl=3!). Das erfolgt so auf ärztliche Anweisung. Mir fehlt als Kodierer der Grund dazu, deshalb die Anfrage.
    Hier geht es um den Erlös unserer Einrichtung, denn bei mindestens 10% unserer Patienten wird die Z99.8 kodiert.

    Grüße

    Labi

  • Hallo Labi,

    dann will ich mich mal versuchen:

    Dem Kapitel XXI vorangestellt sind Bedingungen, unter denen die Diagnosen Z00-Z99 zu verwenden sind.

    Ebenso findet sich ein beschränkender Hinweis unter Z99.- (Eine langzeitige Abhängigkeit beträgt mindestens 3 vollendete Monate).

    Erfüllen Sie die Vorgaben so dürfen Sie den Kode bei Versorgung mit einem und Abhänigkeit von einem Respirator angeben.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo

    Wir würden die Z99.1 nehmen wenn die drei vollendeten Monate der Abhängigkeit bestehen. Von einer \"Mindeststundenzahl\" pro Tag steht nichts geschrieben.

    Gruß aus Berlin

  • Bei uns wird die z99.1 immer dann verschlüsselt, wenn ein Patient z.B. eine globale Respiratorische insuffizienz hat und ein Heimbeatmungsgerät braucht. Wurde bisher auch immer anstandslos akzeptiert. Die Zeit die der Patient das Gerät nutzt spielt keine Rolle wenn man den Pat auf eine regelmäßige Ntzung >12h hingewiesen hat.

    Gruß

    NALBUS