Hallo Forum,
der MDK ist der Meinung, dass ein \"same-day-Fall\" nur dann erfolgen kann, wenn der Pat. am Aufnahmetag verstarb oder die Klinik gegen ärztl. Rat verließ. Anderenfalls ist das Bundessozialgericht in seinen Argumentationen immer davon ausgegangen, dass die Lebensmitte des Patienten bei solchen Fällen nicht ins Krankenhaus verlagert wurde und somit eine ambulante bzw. vorstationäre Abrechnung statthaft ist.
DRG O64B / HD O47.0
Aufnahme: 18.06.05 7:00 h
Entlassung:18.06.05 23:45h (regulär beendet)
Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich das Ganze nicht.
Ist dem so, wenn ja, wer kann mir mal eben kurz erklären, was damit gemeint ist.
Danke und Gruß,
B. Schrader